Page - 708 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 708 -
Text of the Page - 708 -
708 VI.13 Steiermark: Rottenmann – Bürgerspital (Edition Nr. 71)
VI.13 Steiermark: Rottenmann – Bürgerspital (Edition Nr. 71)
Nr. 71
Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Rottenmann.
Rottenmann, 1677 Juli 31
Archiv: StLA, A. Rottenmann, K. 6, H. 146 (Ratsprotokoll 1677), pag. 62–65
Druck: arlic, Spital Maria am Rain 74f. (mit Fehlern).
Instructioa, wie und welcher gestaldt ein spitlmaister bey dem alhiesigen burger spittal
die haußwürthschafft in einer guetten ordnung führen soll undt sich zu verhalten hatt
[1.] Erstlichen soll der neü verordnete spittlmaister, wan er daß spittlampt antridt,
alleß, was ihme von dem vorigen licentyerten spittlmaister übergebenn würdet, in seiner
khünfftigen raittung in empfang nehmben undt ordentlich verraiten.
[2.] Zum andern soll er, spittlmaister, waß sontaglich daß ganze jahr durch mit
der pixen undt mit der taffl ersamblet, dan auch so etwan in daß spittal verschafft oder
gegeben würdet, alleß fleißig beschreiben undt in seinen empfang nehmben.
[3.] Drittens waß man mit dem spittal roß verdient, soll alleß beschrieben werden,
undt so man einem burger [/] im purgfridt etwaß fürth, also baldt die bezallung begehren,
alß nemblich von einem fuder gaill oder kraudt 3 oder 4 xr., von einem fueder hey oder
traydt zu 4 undt 5 xr. oder auch noch ein mehrers, nach dem der orth weit entlegen ist;
in gleichen waß auser deß purgfridt und noch fehrer entlegene orth sein, soll auch ein
mehrers der proportion nach begerth undt gegeben werden; item wan ein burger daß
roß einen ganzen tag gebraucht undt nit verzört, soll er 24 xr. bezallen, so er aber daß
roß verzört nur 12 xr. geben. Ein frömbder aber soll für daß roß einen ganzen tag ohne
verzörrung deß selben 30 xr., mit verzörrung 15 xr. bezallen, undt so vill solcheß ein
ganzes jahr außträgt, in empfang nehmben undt verraiten.
[4.] Viertens soll der spittlmaister in früeling und hörbst selbsten bey der ansath
sein undt guette obsicht haben, waß undt wie vill jedeß mall außgesäth würdet, selbig
ordentlich beschreiben.
[5.] Fünftens soll er, spittlmaister, zu der föxungzeit alleß getraydt, so vill feldtschöber
gemacht werden, jeder zeit selbsten fleißig abzellen undt beschreiben, damit man
jährlichen die zall wißen [/] khan, waß erpauet würdet.
[6.] Sechstenß, solle daß getraydt jeder sorthen nach gelegenhait der zeit alleß nach
ein ander außtreschen laßen, auch alle tag, waß man außtreschen thuet, abents in seine
a Am rechten Rand NB: Instructio eines spitlmaisters.
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin