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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 708 -
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Seite - 708 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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708 VI.13 Steiermark: Rottenmann – Bürgerspital (Edition Nr. 71) VI.13 Steiermark: Rottenmann – Bürgerspital (Edition Nr. 71) Nr. 71 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Rottenmann. Rottenmann, 1677 Juli 31 Archiv: StLA, A. Rottenmann, K. 6, H. 146 (Ratsprotokoll 1677), pag. 62–65 Druck: arlic, Spital Maria am Rain 74f. (mit Fehlern). Instructioa, wie und welcher gestaldt ein spitlmaister bey dem alhiesigen burger spittal die haußwürthschafft in einer guetten ordnung führen soll undt sich zu verhalten hatt [1.] Erstlichen soll der neü verordnete spittlmaister, wan er daß spittlampt antridt, alleß, was ihme von dem vorigen licentyerten spittlmaister übergebenn würdet, in seiner khünfftigen raittung in empfang nehmben undt ordentlich verraiten. [2.] Zum andern soll er, spittlmaister, waß sontaglich daß ganze jahr durch mit der pixen undt mit der taffl ersamblet, dan auch so etwan in daß spittal verschafft oder gegeben würdet, alleß fleißig beschreiben undt in seinen empfang nehmben. [3.] Drittens waß man mit dem spittal roß verdient, soll alleß beschrieben werden, undt so man einem burger [/] im purgfridt etwaß fürth, also baldt die bezallung begehren, alß nemblich von einem fuder gaill oder kraudt 3 oder 4 xr., von einem fueder hey oder traydt zu 4 undt 5 xr. oder auch noch ein mehrers, nach dem der orth weit entlegen ist; in gleichen waß auser deß purgfridt und noch fehrer entlegene orth sein, soll auch ein mehrers der proportion nach begerth undt gegeben werden; item wan ein burger daß roß einen ganzen tag gebraucht undt nit verzört, soll er 24 xr. bezallen, so er aber daß roß verzört nur 12 xr. geben. Ein frömbder aber soll für daß roß einen ganzen tag ohne verzörrung deß selben 30 xr., mit verzörrung 15 xr. bezallen, undt so vill solcheß ein ganzes jahr außträgt, in empfang nehmben undt verraiten. [4.] Viertens soll der spittlmaister in früeling und hörbst selbsten bey der ansath sein undt guette obsicht haben, waß undt wie vill jedeß mall außgesäth würdet, selbig ordentlich beschreiben. [5.] Fünftens soll er, spittlmaister, zu der föxungzeit alleß getraydt, so vill feldtschöber gemacht werden, jeder zeit selbsten fleißig abzellen undt beschreiben, damit man jährlichen die zall wißen [/] khan, waß erpauet würdet. [6.] Sechstenß, solle daß getraydt jeder sorthen nach gelegenhait der zeit alleß nach ein ander außtreschen laßen, auch alle tag, waß man außtreschen thuet, abents in seine a Am rechten Rand NB: Instructio eines spitlmaisters.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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