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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 733
richtigkheit willen auß befelch des hoch und wohlgebohrnen herrn herrn Joachimo
freyherrn von und zu Wündthaag, herrn auf Pragthall, Müntzbach und Säxenegg,
auch äugenthumber der herrschafft Reichenau an Freyerwaldt in Unteröessterreich,
der röm(isch) kay(serlichen) may(estät) rath und regenten des regimenths der n(ieder)
ö(sterreichischen) landten etc. die hernach volgente instruction zu des spittall mehrern
nutzen und aufnemben verfasßet und zu pappier gebracht worden.
[1.] Erstlichen und fürnemblichen sollen die spittlmaister die in spittall verhandtene
personen in aller forcht Gottes erhalten und ihnen in geringsten nichts ungebührliches
gestatten, sondern, da sie bei einer oder andern personn etwas ungebüehrliches sehen oder
erfahren wurden, gleich alsobaldten derentwegen straffen, da aber ihr, der spittlmaister,
straff oder ermahnung nicht aus früchten wurde, khönnen sie nach gelegenheit des
verbrechen gar die g(nä)dige herrschafft oder dero pfleger zu hilff nemben, vor allen aber
sollen mehrernente spittlmaister auch [2v] darob sein, damit die spittaller zu morgen,
mittag unnd nachts, wie auch vor und nach dem essen ihr gebett fleissig verrichten,
massen sie auch daß jahr hindurch zu heylligen zeiten, alß Neuen Jahr, Liechtmess,
Ostern, Pfingsten und unser frauen Himmelfahrt, auch in dero gebührts tag und
Allerhey(ligen) zu der hey(ligen) beicht und communion ernstlich angehalten werden
sollen und weillen bisherro gebreuchig gewest, daß man auf jeden spittaller, so offt sie
beicht und communiciert haben, zu mittag ein seitl wein geben hat, also hat es darbei
nocha sein verbleiben, solchen wein bei dem hofwürth daselbst zu Müntzbach abhollen zu
lassen und als ein richtige ausgab in ihrer raittung einbringen.
Wan aber ein oder andere persohn etwan nach dem willen Gottes krankh oder ligerhafftig
werden solt, so müesten alsdan die spittlmaister alsobalden auß erforderten nottfahl einen
geistlichen zu selben bringen, damit sie mit dem hey(ligen) sacrament versechen möge,
ingleichen auch wan ein spittaller gar zeit(lich) todts abgehet, so sollen mehrernente
spittlmaister desselben leichnamb mit der bruederschaft (darin sich alle einverleiben
lassen und die darzue gehörige gebett fürnemblich für den gnädigen herrn und frauen,
auch alle dero lebentige und todte befreundte alß ihre guetthätter verrichten sollen)
gebührlich zuer erden bestätten lassen und weillen in der publicierten stolla ordnung
austruckhlich begriffen, daß alle arme durch [3r] Gottes wüllen begraben und weither
derentwegen kein stolla begehrt werden solle, also darf weder der pfarrer, rector oder
messner von eines spittallers begrebnus weither nichts bezahlt werden.
[2.] Andertensb solle bei schlüessung der raittung alzeit der in gelt und gedrait
verbleibente rest in volgenter raittung richtig per empfang getragen, die rechnung aber
jährlich mit richtigen schluss und gueter bescheinung zu Weinachten alß mit endtung des
jahrs, ohne alles anmahnen, ein und ybergeben werden.
[3.] Füerc das dritte seind die interesse zu fünff percento von allen dennen capitallien
jährlichen der gebüehr nach zu verraitten und ordentlich per empfang zu tragen, selbige
jedes jahr bei bethroenter aufkhündtung des capitals zu rechter zeit einfordern und
bei keinen nichts anwachsen zu lassen, daß nun auf widrigenfahl bey vorkhomenten
saumbsall und erscheinenten rest nit noth werde, ohne alle vorhero gehente aufstellung
die bezahlung bei ihnen, spittlmaistern, zu suechen.
a Über der Zeile nachgetragen.
b Am linken Rand: Stellung der raittung.
c Am linken Rand: Verraitt- und einforderung der jähr(lichen) interesse.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin