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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 733 -
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Seite - 733 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 733 richtigkheit willen auß befelch des hoch und wohlgebohrnen herrn herrn Joachimo freyherrn von und zu Wündthaag, herrn auf Pragthall, Müntzbach und Säxenegg, auch äugenthumber der herrschafft Reichenau an Freyerwaldt in Unteröessterreich, der röm(isch) kay(serlichen) may(estät) rath und regenten des regimenths der n(ieder) ö(sterreichischen) landten etc. die hernach volgente instruction zu des spittall mehrern nutzen und aufnemben verfasßet und zu pappier gebracht worden. [1.] Erstlichen und fürnemblichen sollen die spittlmaister die in spittall verhandtene personen in aller forcht Gottes erhalten und ihnen in geringsten nichts ungebührliches gestatten, sondern, da sie bei einer oder andern personn etwas ungebüehrliches sehen oder erfahren wurden, gleich alsobaldten derentwegen straffen, da aber ihr, der spittlmaister, straff oder ermahnung nicht aus früchten wurde, khönnen sie nach gelegenheit des verbrechen gar die g(nä)dige herrschafft oder dero pfleger zu hilff nemben, vor allen aber sollen mehrernente spittlmaister auch [2v] darob sein, damit die spittaller zu morgen, mittag unnd nachts, wie auch vor und nach dem essen ihr gebett fleissig verrichten, massen sie auch daß jahr hindurch zu heylligen zeiten, alß Neuen Jahr, Liechtmess, Ostern, Pfingsten und unser frauen Himmelfahrt, auch in dero gebührts tag und Allerhey(ligen) zu der hey(ligen) beicht und communion ernstlich angehalten werden sollen und weillen bisherro gebreuchig gewest, daß man auf jeden spittaller, so offt sie beicht und communiciert haben, zu mittag ein seitl wein geben hat, also hat es darbei nocha sein verbleiben, solchen wein bei dem hofwürth daselbst zu Müntzbach abhollen zu lassen und als ein richtige ausgab in ihrer raittung einbringen. Wan aber ein oder andere persohn etwan nach dem willen Gottes krankh oder ligerhafftig werden solt, so müesten alsdan die spittlmaister alsobalden auß erforderten nottfahl einen geistlichen zu selben bringen, damit sie mit dem hey(ligen) sacrament versechen möge, ingleichen auch wan ein spittaller gar zeit(lich) todts abgehet, so sollen mehrernente spittlmaister desselben leichnamb mit der bruederschaft (darin sich alle einverleiben lassen und die darzue gehörige gebett fürnemblich für den gnädigen herrn und frauen, auch alle dero lebentige und todte befreundte alß ihre guetthätter verrichten sollen) gebührlich zuer erden bestätten lassen und weillen in der publicierten stolla ordnung austruckhlich begriffen, daß alle arme durch [3r] Gottes wüllen begraben und weither derentwegen kein stolla begehrt werden solle, also darf weder der pfarrer, rector oder messner von eines spittallers begrebnus weither nichts bezahlt werden. [2.] Andertensb solle bei schlüessung der raittung alzeit der in gelt und gedrait verbleibente rest in volgenter raittung richtig per empfang getragen, die rechnung aber jährlich mit richtigen schluss und gueter bescheinung zu Weinachten alß mit endtung des jahrs, ohne alles anmahnen, ein und ybergeben werden. [3.] Füerc das dritte seind die interesse zu fünff percento von allen dennen capitallien jährlichen der gebüehr nach zu verraitten und ordentlich per empfang zu tragen, selbige jedes jahr bei bethroenter aufkhündtung des capitals zu rechter zeit einfordern und bei keinen nichts anwachsen zu lassen, daß nun auf widrigenfahl bey vorkhomenten saumbsall und erscheinenten rest nit noth werde, ohne alle vorhero gehente aufstellung die bezahlung bei ihnen, spittlmaistern, zu suechen. a Über der Zeile nachgetragen. b Am linken Rand: Stellung der raittung. c Am linken Rand: Verraitt- und einforderung der jähr(lichen) interesse.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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