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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 750 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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750 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) [14.] vierzehentens sovill es ihre haus arbeith und andere nothwendige geschäfften zuelasßen, auch in der wochen öffters ein h(eilige) mesß zu hörren. Überhaupt und [15.] funffzehentens aber unter sich christ(lich)e lieb, frid und einigkeit zu erhalten und sich eines fromen, ehrbahr und christ(lich)en [13r] leebenwandls alsogewiß zu befleissen, als im widrigen ein jedwederer bey vermerckend ungleicher auffihrung und auf vorhergehend dreymahlig güttige ermahnungen nicht erfolgenden besserung ohne all ferneren anstand der pfriend verluhrstigt erkläret und aus dem spittall verstosßen, auch da es ein eingekauffter wäre, ihme über abzug des von dato seines einnahms nach proportion des gehabten verpflegungs genuß anrechnenden kostgelds sein herzuegebrachtes gueth, wann sich über sothannen abzug noch etwas übrig bezeigen wurde, wider hinaus bezahlt werden solle. [16.] Sechtzehentens haben sich abends nach vollendeten gebeth alle samentlich zeitlichen zur ruehe zu begeben und alles nächtlichen ausgehens oder zusamensizens sich zu enthalten, auch jedwederes in der ihme angewisenen wohnung oder schlafgemach bey hieobiger straffe finden zu lasßen. Die hauswirthschafft anbelangend seynd [17.] sibenzehendes sie, pfriendner, solche nach anordnung des spittallmeisters sowohl zu haus alß im feld zu verrichten, auch darbey in abseyn des spittallmaisters denen befelchen des mayrs und der mayrin zu gehorchen schuldig. Auch [18.] achtzehentens den jährlich überkomenden zechend haar auszuarbeithen und zu spinnen verbunden, wovon ihnen alle anderte jahr die daraus überkomende leinwathen zu gleichen theillen vertheillet, jedoch allezeit wenigstens ein halb stükl [13v] in vorrath behalten werden solle, damit bey sich begebenden todfählen eine überthan leinwath zu kauffen nicht noth seye. [19.] Neunzehentens sollen an viech gemainiglich vier khüe und zwey galte rinder gehalten, auch wenigstens zwey oder drey schwein herrgezüglet werden und auf deren füederung acht bis zehn mezen haaber. [20.] Zwainzigstens an benöthigten holz zwischen sechs und zwainzig bis dreyssig claffter waiche bren- und drey pfund bachscheider, auch eine spänn ferchen. Im übrigen und [21.] ein undzwainzigstens an esßig, salz, krauth, wie auch auf die zechendführer, heumahder und deren spittällern sogenanten dendlpaß fördershin das jenige ungeschmählert passieret seyn, was bishero nach ausweis deren spittall rechnungen jährlich hieran in außgab eingekommen ist. Gestalten es die jährliche deputata, besold- und bstahlungen betr(effend) [22.] Zwey und zwainzigstens sowohl respectu des spittallmaisters als des mayrs und der mayrin an ein sowohl alß anderen bishero jährlich gehabten genuß nach anzeig deren rechnungen fördershin sein unabgeandertes verbleiben hat; und über dises dem spittallmaister [23.] Drey und zwainzigstens sowohl in betref deren pfriendnern fihrenden leebens wandl und erfihlung ihrer schuldigkeit, auch gehörriger verpflegung alß besorgung deren würth- und mayrschaffts, auch feldbaus angelegenheiten alle sorgfältigiste aufsicht zu tragen, und [14r] die etwo sich bezeigende gebrechen jedesmahlen zur behörriger
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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