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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 754 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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754 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) sollen, als habe gegenwärtigen stiftbrief und respective ordnung mit inserirung, wie viel spitäler und arme an der zahl unterhalten, wie solche verpfleget werden, auch was selbige für geistliche obliegenheiten und verrichtungen haben, solcher gestallten einrichten und conscribiren lassen, wie alles bey diesem spitale von unfürdenklichen jahren her beobachtet worden und zwar betreffend die [1.] anzahl deren spitälern Sollen jederzeit, wie bißhero, vier und zwainzig personen, nämlich zwölf manns und zwölf weibspersonen unterhalten und bey deren aufnahme hauptsächlich dahin gesehen werden, daß die anhaltende personen des werks der barmherzigkeit bedürftig seyen, wegen ihrem alter, leibs gebrechen, mühseeligkeit und armut oder besondere verdienste haben, auf welche ein zeit(liche) vogtherrschaft zu regardiren gedenket und die eigene spital unterthanen allen frembden, wann keine andre ursachen vorhanden, vorgezogen werden. [2.] Verpflegung deren spitälern Diese werden folgendermassen verpfleget und haben zu geniessen: [2.1] Erstlich alle Sonntäge zu mittage eine rindsuppe, kraut und ein halb pfund rindfleisch, auf die nachte rindsuppe, kraut und rindfleisch. [2.2] Andertens Montag, Dienstag, Mittwoch und Pfingstag zu mittage rindsuppe, kraut und fleisch, auf die nachte jedesmale eine sauere suppe und kraut. [2.3] Drittens Freytag, Sambstag und andre fasttäge zu mittage entweder gries oder mehlkoch, hirschbrein, gersten, arbeis, gedörrtes obst oder ofenwöckl, welches unterschiedlich verwechslet wird, auf die nachte sauere suppe und kraut, item wöchentlich jedwederem denen spitälern einen laib brot, der ausgebachener sechzehen pfunde wäget. [/] [2.4] Viertens an St. Martins tage zu mittage rindsuppe, kraut und fleisch; neben diesem aber jedwedrem ein viertl von einer ganns und schweinernes brätl, auf die nachte rindsuppe, kraut, fleisch und die junge gans, auch wird ihnen an diesem tage gedörrtes obst zur dämpfsuppe, süsse frische milch und jedem um einen kreüzer semmel gegeben. Das Faschingmahl wird ihnen gereichet, wie zu Martini, ausgenommen daß sie keine gänse haben. [2.5] Fünftens zu Ostern und Pfingsten hat jedweder spitäler zehn ayer. [2.6] Sechstens am Oster tage, Pfingsten und Weyhnachten jedem zu mittage rindsuppe, kraut und fleisch, neben diesem aber auch kälbernes brättl, auf die nachte rindsuppe, kraut und fleisch. Fallet aber der hei(lige) Weyhnacht tag und das Neüe jahr, wie auch der Stephans oder Johanns tag an einem fasttage, so wierd ihnen das nacht- rindfleisch auf einem anderen tage in der woche aufbehalten. [2.7] Siebentens an hei(ligen) Weyhnacht fasttage und Charfreytage zu mittage kraut, arbeis und fische, auf die nachte aber drey mässel gedörrtes obst, besonders aber am hei(ligen) Weyhnacht abend jeder person 12 aepfel und vier bök nuß. [2.8] Achtens wierd zu Andreae von der jährlich geschlachteten s(alva) v(enia) schwein jeder person eine brattwurst gereichet. [2.9] Neüntens alle Sonntäge haben die spitäler jeder ein halb maaß most oder bier; am Neüen jahrstage, Fasching, Ostern, Pfingsten, Martini und Weyhnachten, auch an ihren ordinari beichttägen jedwederer spitäler ein seitel wein oder hierfür vier kreüzer an geld und um ein kreüzer semmel.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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