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754 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97)
sollen, als habe gegenwärtigen stiftbrief und respective ordnung mit inserirung, wie viel
spitäler und arme an der zahl unterhalten, wie solche verpfleget werden, auch was selbige
für geistliche obliegenheiten und verrichtungen haben, solcher gestallten einrichten
und conscribiren lassen, wie alles bey diesem spitale von unfürdenklichen jahren her
beobachtet worden und zwar betreffend die
[1.] anzahl deren spitälern
Sollen jederzeit, wie bißhero, vier und zwainzig personen, nämlich zwölf manns und
zwölf weibspersonen unterhalten und bey deren aufnahme hauptsächlich dahin gesehen
werden, daß die anhaltende personen des werks der barmherzigkeit bedürftig seyen, wegen
ihrem alter, leibs gebrechen, mühseeligkeit und armut oder besondere verdienste haben,
auf welche ein zeit(liche) vogtherrschaft zu regardiren gedenket und die eigene spital
unterthanen allen frembden, wann keine andre ursachen vorhanden, vorgezogen werden.
[2.] Verpflegung deren spitälern
Diese werden folgendermassen verpfleget und haben zu geniessen:
[2.1] Erstlich alle Sonntäge zu mittage eine rindsuppe, kraut und ein halb pfund
rindfleisch, auf die nachte rindsuppe, kraut und rindfleisch.
[2.2] Andertens Montag, Dienstag, Mittwoch und Pfingstag zu mittage rindsuppe,
kraut und fleisch, auf die nachte jedesmale eine sauere suppe und kraut.
[2.3] Drittens Freytag, Sambstag und andre fasttäge zu mittage entweder gries
oder mehlkoch, hirschbrein, gersten, arbeis, gedörrtes obst oder ofenwöckl, welches
unterschiedlich verwechslet wird, auf die nachte sauere suppe und kraut, item
wöchentlich jedwederem denen spitälern einen laib brot, der ausgebachener sechzehen
pfunde wäget. [/]
[2.4] Viertens an St. Martins tage zu mittage rindsuppe, kraut und fleisch; neben
diesem aber jedwedrem ein viertl von einer ganns und schweinernes brätl, auf die nachte
rindsuppe, kraut, fleisch und die junge gans, auch wird ihnen an diesem tage gedörrtes
obst zur dämpfsuppe, süsse frische milch und jedem um einen kreüzer semmel gegeben.
Das Faschingmahl wird ihnen gereichet, wie zu Martini, ausgenommen daß sie keine
gänse haben.
[2.5] Fünftens zu Ostern und Pfingsten hat jedweder spitäler zehn ayer.
[2.6] Sechstens am Oster tage, Pfingsten und Weyhnachten jedem zu mittage
rindsuppe, kraut und fleisch, neben diesem aber auch kälbernes brättl, auf die nachte
rindsuppe, kraut und fleisch. Fallet aber der hei(lige) Weyhnacht tag und das Neüe jahr,
wie auch der Stephans oder Johanns tag an einem fasttage, so wierd ihnen das nacht-
rindfleisch auf einem anderen tage in der woche aufbehalten.
[2.7] Siebentens an hei(ligen) Weyhnacht fasttage und Charfreytage zu mittage kraut,
arbeis und fische, auf die nachte aber drey mässel gedörrtes obst, besonders aber am
hei(ligen) Weyhnacht abend jeder person 12 aepfel und vier bök nuß.
[2.8] Achtens wierd zu Andreae von der jährlich geschlachteten s(alva) v(enia)
schwein jeder person eine brattwurst gereichet.
[2.9] Neüntens alle Sonntäge haben die spitäler jeder ein halb maaß most oder bier;
am Neüen jahrstage, Fasching, Ostern, Pfingsten, Martini und Weyhnachten, auch an
ihren ordinari beichttägen jedwederer spitäler ein seitel wein oder hierfür vier kreüzer an
geld und um ein kreüzer semmel.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin