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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 767 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 767 verrechnet, woruiber jederzeit die herrschaftliche resolution einzuhollen ist. Das beth mit 1 paar leiblacher kommt ebenfalls zu dem spital, sodann in die krankenzimmer und werden für die mairleute verwendet, die uibrige aber verkaufet und verrechnet. Andere fahrnisse, ohne die truche (so zu zeiten das spital behält), werden von einem städterischen unter die städterischen, von einem bäurischen unter die bäurischen, mittels gezohenen looses vertheilet. Hingegen seind alle spitäler 12tens verbunden, auf das genaueste zu erfüllen, [5.] die schuldigkeiten der spitäler Als daß jene spitäler, welche zur arbeit noch tauglich sind, bei nachstehenden arbeiten wie vorher mithelfen müssen, nämlich in aufrichtung der scheiter sowohl im holzstadel als herrschaftlichen freihause, im Spitzgarten im heugen und grummetmaad, bei dem einführen des schweren getraids, in den oesen und auf denen wägen, im pflanzen setzen, krautabwürmen, im mörengraben und hacken, im ruben häppen, schellen und hächeln, in der krautarbeit, im s(alva) v(enia) schwein- und kühehütten, im ackern, eggen und zuscharren, im ruben und breinhütten nunmehr, da von der unterthannen die vormalige robbat abgelöset worden ist, auch in allen andern arbeiten und, so oft es die noth erfordert, daß wegen uiblem wetter oder andern zufällen eine arbeit, um schaden zu verhüten, beschleiniget werden soll, allezeit auf anschaffung des spitalpflegers hierzu erscheinen, wofür jedoch denenselben alle halbe täge jedwedere person ein stuck brod (ein laib in 16 stuck getheilet), bei schwerer oder länger anhaltender arbeit aber jeder person eine halbe most oder bier an den [/] werktägen in der frühe eine sauersuppen, dem kühehütter jähr(lich) 1 laib brod, dem s(alva) v(enia) schweinhütter das jahr hindurch 2 laibbrod gegeben werden. Auch haben die spitäler sammentlich sowohl in betreff des zu verrichtenden täglichen gebetts als der uibrigen aufführung genau und unter zu befahrenden ausdrücklich verzeichneten straffen nach der in der gemeinen spitalstube aufgehefteten spitälerordnung sich zu halten, woruiber ohnehin einem zeitlichen herren benefiziaten als ordentlichen seelsorger die genaueste aufsicht und eifrigste sorgfalt zu tragen obliegt. Gleichfalls ist keinem spitäler erlaubet, ohne vorwissen des spitalpflegers aus dem spital zu gehen, viel weniger von einem gebethe oder gar uiber nacht auszubleiben, sondern alle müssen von Georgi bis Michaeli um 9 uhr, winterszeit aber um 8 uhr, wo das spital gesperret wird, zu haus sein. Wie dann auch zu desto genauerer beobachtung alles obangeführte einem zeitlichen pfleger anbefohlen wird, bei eintrettung eines spitälers oder spitälerinn jedem diese und alle in der spitalordnung enthaltene obliegenheiten klar und deutlich vorzulesen, damit sich keines derselben mit der unwissenheit entschuldigen möge; auch zur befolgung ernstlich anzumahnen und jederzeit nach allen kräften daruiber zu halten. [6.] 13tens Da aber auch dem pfleger obliegt, die bestallungen, besoldungen und deputaten aus der spitalkasse zu bestreiten und jähr(lich) in die rechnung zu bringen, als wird demselben hiermit ein genaues verzeichniß mitgegeben: Dem herrn benefiziaten werden alle 4 monate 50 fl. als ein drittelbestallung ausgezahlet, mithin auf 3 male 150 fl., für die monatliche seelenmessen 9 fl., für die andere stiftungen das demselben laut stiftbriefen betreffende. Deme meßner seind zur besoldung ausgeworfen 10 fl., für die monatliche seelenmessen 2 fl., für die andern stiftungen das denselben laut stiftbriefen betreffende, dann wöchentlich 1 laib brod, der vokal musik ist für die jähr(lichen) Gottesdienste ausgeworfen 15 fl., für das oratorium
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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