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VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 767
verrechnet, woruiber jederzeit die herrschaftliche resolution einzuhollen ist. Das beth
mit 1 paar leiblacher kommt ebenfalls zu dem spital, sodann in die krankenzimmer und
werden für die mairleute verwendet, die uibrige aber verkaufet und verrechnet. Andere
fahrnisse, ohne die truche (so zu zeiten das spital behält), werden von einem städterischen
unter die städterischen, von einem bäurischen unter die bäurischen, mittels gezohenen
looses vertheilet. Hingegen seind alle spitäler 12tens verbunden, auf das genaueste zu
erfüllen,
[5.] die schuldigkeiten der spitäler
Als daß jene spitäler, welche zur arbeit noch tauglich sind, bei nachstehenden arbeiten
wie vorher mithelfen müssen, nämlich in aufrichtung der scheiter sowohl im holzstadel
als herrschaftlichen freihause, im Spitzgarten im heugen und grummetmaad, bei dem
einführen des schweren getraids, in den oesen und auf denen wägen, im pflanzen
setzen, krautabwürmen, im mörengraben und hacken, im ruben häppen, schellen und
hächeln, in der krautarbeit, im s(alva) v(enia) schwein- und kühehütten, im ackern,
eggen und zuscharren, im ruben und breinhütten nunmehr, da von der unterthannen die
vormalige robbat abgelöset worden ist, auch in allen andern arbeiten und, so oft es die
noth erfordert, daß wegen uiblem wetter oder andern zufällen eine arbeit, um schaden
zu verhüten, beschleiniget werden soll, allezeit auf anschaffung des spitalpflegers hierzu
erscheinen, wofür jedoch denenselben alle halbe täge jedwedere person ein stuck brod
(ein laib in 16 stuck getheilet), bei schwerer oder länger anhaltender arbeit aber jeder
person eine halbe most oder bier an den [/] werktägen in der frühe eine sauersuppen, dem
kühehütter jähr(lich) 1 laib brod, dem s(alva) v(enia) schweinhütter das jahr hindurch 2
laibbrod gegeben werden.
Auch haben die spitäler sammentlich sowohl in betreff des zu verrichtenden täglichen
gebetts als der uibrigen aufführung genau und unter zu befahrenden ausdrücklich
verzeichneten straffen nach der in der gemeinen spitalstube aufgehefteten spitälerordnung
sich zu halten, woruiber ohnehin einem zeitlichen herren benefiziaten als ordentlichen
seelsorger die genaueste aufsicht und eifrigste sorgfalt zu tragen obliegt.
Gleichfalls ist keinem spitäler erlaubet, ohne vorwissen des spitalpflegers aus dem spital
zu gehen, viel weniger von einem gebethe oder gar uiber nacht auszubleiben, sondern
alle müssen von Georgi bis Michaeli um 9 uhr, winterszeit aber um 8 uhr, wo das spital
gesperret wird, zu haus sein.
Wie dann auch zu desto genauerer beobachtung alles obangeführte einem zeitlichen
pfleger anbefohlen wird, bei eintrettung eines spitälers oder spitälerinn jedem diese und
alle in der spitalordnung enthaltene obliegenheiten klar und deutlich vorzulesen, damit
sich keines derselben mit der unwissenheit entschuldigen möge; auch zur befolgung
ernstlich anzumahnen und jederzeit nach allen kräften daruiber zu halten.
[6.] 13tens Da aber auch dem pfleger obliegt, die bestallungen, besoldungen und
deputaten aus der spitalkasse zu bestreiten und jähr(lich) in die rechnung zu bringen, als
wird demselben hiermit ein genaues verzeichniß mitgegeben:
Dem herrn benefiziaten werden alle 4 monate 50 fl. als ein drittelbestallung ausgezahlet,
mithin auf 3 male 150 fl., für die monatliche seelenmessen 9 fl., für die andere stiftungen
das demselben laut stiftbriefen betreffende. Deme meßner seind zur besoldung
ausgeworfen 10 fl., für die monatliche seelenmessen 2 fl., für die andern stiftungen
das denselben laut stiftbriefen betreffende, dann wöchentlich 1 laib brod, der vokal
musik ist für die jähr(lichen) Gottesdienste ausgeworfen 15 fl., für das oratorium
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin