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VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) 791
das verkhaufft worden. Wie ihm, spitlverwalter, auch ainiche füetterei zu verkhauffen
oder sonsten jemandten, wehr der auch seye, hinweckh zua geben (so ausser des
herrn stattschreibers färtl hey und gerststro, da anderst etwas ybrigs verhanden, ganz
abgeschnitten). Villweniger dem mayr das allergeringste zuveralienirn gestattet werden
solle. Da aber etwas an yb[/]riger füetterei verhanden, sol die verkhauffung mit vorwissen
und bewilligung des jezig oder khonfftigen burgermaisters beschechen und vor allem
dahin gedacht werden, damit man zu cassten und stadl allzeit auff ain jahr mit vorrath
versechen seye.
[9.] Weilen bißher zum neünten mit dem spitall malter und brodtpachen schlechte
würthschafft gehalten worden, so solle jeziger und khonfftige spitlverwalter dem peckhen,
der für die spitaller das brodt bächt, das khorn an dem khassten zuemessen, darüber ist
er, peckh, schuldig, für den muth khorn (wiewoll man sonsten zway und vierzig strich
zu geben pflegt) doch umb der ursach wegen, damit die spittaller desto weissers brodt
haben khünnen und destomehrers khleyen oder schwarzmehl für das viech verbleibe) nur
vierzig strich mehl abzubachen und für jeden strich sibenzig pfundt schen, auffrecht und
wollaußgebachenes, auch recht gesalzenes brott zulifern, darfür ihme [/] von dem muth
fünff gulden abzubachen, und dem müllner für jeden muth ain gulden vier schilling
mahllon und sonst nichts, herentgegen von jedem muth khorn zween stich schwarz mehl
und 22b viertl khleyen, für die re(veren)do schwein und anders viech zum spittall gegeben
werden sollen.
[10.] Zum zehenden die bescheinungen umb den samb auff die felder, sollen also
beschaffen sein, wie das formular zu endt diser instruction außweist.
[11.] Und sovill ailfften das einfexnen betrifft, solle des spittals pautraidt besonder
und die zehent auch absonderlich gelegt, außgetroschen und was jedes absonderlich
ertregt, also verraitt werden, wie das formular des trescher scheins weißet, darbey wievill
jedes jahr schöber weiz und khorn, wieviel förth gersten, habern und arbes gefexnet
worden, vermig auch aines formularsc [/] zud specificieren istd unde sollen alle zeit jhärlich,
wo nit zweenf, doch wenigist ain spitlkhnecht bißg zumg völligen austreschen mithelffen,
inmassen jungsthin in zeit des herrn Leonharden Eggers bedienung der anfang gemacht
wordene.
Wie dan der spitlverwalter sichh auchi alle herbst zeit, wan man anfangen wil zu
trescheni, bey dem herrn burgermaister anzumelden hat, der alßdan zu der masß neben
dem geschwornen abmesser jemandts auf dem aussern rath verordtnen wirdet, auff das
jederthaill, wievill des traidts ist, gleichlauttende specification haben khan. Dem abmesser
soll spitlverwalter, wie bißhero gebreüchig geweßen, von jedem mezen ainen pfening inj
geltj bezallen und sich zu endt des außtreschens darfür bescheinen lassen, der zehendt
im burgfridt solle auch alle jahr vermig aines zehent registers specificiert und das bemelt
a Über der Zeile nachgetragen.
b Korr. aus 24.
c Folgt specificirt, getilgt.
d–d Am linken Rand nachgetragen.
e–e Über dem Textblock nachgetragen.
f Korr. aus 2.
g–g Am linken Rand nachgetragen, korr. aus daß.
h Folgt allezeit, getilgt.
i–i Am linken Rand nachgetragen.
j–j Am linken Rand nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin