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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 799 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) 799 dises spitall befordist alte persohnen, so mit handt arbeith sich hindurch zubringen nicht wohl mehr im standt, dises spitall von alten zeiten her gemaint vor anderen und nicht durch gemaine ohnverdiente tagwerckher oder außwendige leith, ausser es brächte ain oder andere frembte persohn sovill zum spitall, so nicht allein zu des spitalls aufnemben gereichete, sondern auch ohne des spitalls zuethuen darvon wohl unterhalten werden khonte, hinein be[/]fürdert werden. Massen bey gegenwerttig schonn lanng andaurenten fleisch theurn jahren ein spitaller all jährlichen mit seiner unterhaltung auf ein hoches zustehen khombet, welch alles die spitall raittung mit mehrern eclatiret. Dennen man die cost nicht, sondern nur daß brodt khünfftig verwilligen und geben wierdet, haben ihr unterkhomben anderwerts und nicht im spitall zusuechen, es wehre dann vor ain und anderes ein ybriges spatium ohnnediss verhandten und befinden sich dermallen 14 persohnen, so ersagtes wochentliche laibl brodt per 3½ lb. wierckhlichen genüessen, die aber zu einer danckbahren erkhandtnus auch dahingegen anzuhalten seindt, daß sye Montag, Erchtag und Mitwoch zu denen hey(ligen) rosencräntzen, welche unter der hey(ligen) mess in der spitall kürchen lautt gebettet werden, ohne erheblichen ursachen nicht außbleiben, sondern fleissig erscheinen, im widrigen selbe sothannen laibls verlurstiget werden sollten. Annebens solle er und sye, spitl verwalter, in allen raittungen jederzeit der spitaller nämben, dann die tag der verwilligung und ihrer hineinkhonfft, wie auch die zall, wievill ihrer seindt, mit unterschiedt deren, welche die völlige cost und dan deren, so nur daß wochentliche brodt haben, einbringen, wann ains darvon stirbt, denselben tag allezeit mit fleiß zu seinen namben hinzue zuschreiben und wann wider ein anderes [/] darfür hineingenomben wierdt, desselben namben in die verzeichnus eintragen, und sein hineinkhofft gleich mit dem raths bescheydt beweisen und also die raittung darauf fihren; nichtweniger da ains stirbt, solches herrn burgermaister anzaigen, der ihme zu beschreibung dessen verlassenschafft und aufrichtung eines inventarii jemandten zuegeben wierdt, damit selbige verlassenschafft dem burgermaister ambt zur unterschreibung alsobalden fürgebracht und in derselben jahrs raittung per empfang und ausgab, es seye vill oder wenig, eingebracht werden khan. [4.] 4to Hat er, spitallverwalter, sye, die spitaller, auch dahin zu verhalten, daß sye allzeit beysamben in der grossen stuben essen, mithin die manns persohnen nacheinander, diea weibs persohnen auch nach einandera, es wehre dann ein paar ehevolckh darunter, jeder an seiner außgesezten stöll sizen thuen, sonsten ist aber jeden spitaller sein gespertes cämmerlein zugeben, auch zu sehen, daß in dem spitallgartten daß kreutlwerch zu ihren genuesß geziglet und daß yberkhombente obst zu selber gedeyligkheit bevorab an schwach und alte verwendet werde. [5.] 5to Der spitaller unterhaltung, cost und tranckh betreffent dise bestehent in volgenten unnd [/] zwar der vor etwelchen jahren beschehenen einrichtung nach, nemblichen fürs [5.1] ersste denen hievor angemerckhten 28 spitallern alle wochen per 5 tag, daß ist Sontag, Montag, Erchtag, Mitwoch und Pfingstag sowohl in fleisch als fastägen ausser der 2 wochen Fasten, jedem ½ lb. rindtfleisch; [5.2] andertens auf 48 wochen, jedenb ½ lb. hafenbratten und kudlflöckh per ain wochen; [5.3] drittens an schweinen oder kölbern brädlfleisch, wie es die zeit zuelasset, als Neuen jahrstag, Faschingtag und Pfingsten, jeden spitäller 1 lb., Johanni Baptistae aber a–a Am linken Rand nachgetragen. b Folgt des tags, getilgt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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Library
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