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VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) 843
[6.] Uber des sullen auch die gedachten comissäri die spitall und siechhenheuser unnd
sonderlich der armen leut khamer, gmach und petgwandt besichtigen und furnemblich ir
achtung haben, ob nit mer gmach fur die armen, die ausser des spitalls wonen, zuegericht
mugen werden, oder ob die zuvor verhanden sein und was sy also an den spitall und
siechenheusern fur pautettigkhait befinden, aigentlich beschreiben und sich sonnsst
in annder weg bey etlichen inwonern zu Steyr, die der sachen bericht haben, auff all
obberuert articl notturfftige nachvorschung unnd erkhundigung thain, und was sy also
befunden und hierauff gehandlt haben, das sullen sy unns aigentlich berichten, des zu
urkhundt haben wir dise innstruction mit unsern pedschadtn gevertigt. Actum Lintz, den
sechzehentn tag des monnats Apprillis anno etc. im funnfundviertzigissten.
N. gemayner landtschafft des ertzhertzogthumbs Össterreich ob der Enns einleghanndler
Nr. 113
Ordnung des Bürgerspitals in Steyr.
Steyr, 1757
Archiv: StA Steyr, Bürgerspital 1733–1772, Kasten III, Lade 22 (Cista H, Lade 7, Nr. 157,
insgesamt drei Ausfertigungen)
Ordnung, was die in dem stadt steyrer(isch)en burgerspitall befündliche arme spitäller
sowohl an allmosen zuempfangen, und hierwegen zu verrichten haben, alß auch was denen
von zeit zu zeit aufgestelten spitall verwaltern in ihrer verrichtung zu beobachten oblige.
[1.] Erstens nachdem daß dermahlige vermögen des stadt steyr(erischen) burgerspitalls
in dreyundvierzigtausentainhundertneünundsibenzig gulden 56 xr. capitalien und
denen hierzue gehörigen spitals und flezerzöch unterthannen mit ende 1757 bestehet,
mithin also beschaffen ist, daß denen darinen befündlichen 32 persohnen nicht nur daß
alljährlich bedörfftige brenholz, sondern auch die bißanhero üeblich geweste kossten an-
und beygeschaffet, auch hiernächst die gestüfftete allmosen auf die hand ausgetheillet
werden können, alß hat es hierbey noch fehrers hin sein verbleiben.
[2.] Andertens da nun solchergestalten in dem aldasigen burger spitall 32 arm
burg(erliche) persohnen, worunter doch vier in die warttenburg(erische) stüfftung, von
welcher an seinem orth ausführliche erwehnung gemachet werden solle, gehörig arme
ohnburg(erliche) [/] partheyen sein können, vor gestüffte spitäller zu nehmen seynd,
so sollen einer jeden von disen 32 persohnen wochentlich vor 8 xr. brod, täglich 1 lb.
rindtfleisch nebst krauth oder rueben, an fastägen aber nebst der suppen ein milchkoch
oder arbes und prein, nebst den zu denen h(eiligen) zeiten und anderen tägen zu
geniesßen habenden brätl und schmalz koch, hiernächst auch jeglicher perrsohn aus
dem aldasigen spitalls keller wochentlich vor ordinari 9 seitl; den obmann, köchin und
vorbetterin in der vorderen stuben aber täglich extra 1 seitl, dan der wein ausspeiserin
wochentlich 2 seitl, und der vorbetterin in der hintern stuben 1 seitl; zum bevor nicht
weniger vorgedacht 32 armen spitällern an denen h(eiligen) festtägen, auch wan dise
communiciren oder zur aderlasßen dem alten herkhommen nach jeden ain extra seitl, alß
ein ausgemessenes allmosen geraichet werden.
[3.] Drittens zu dem aufnahm in daß aldasigen burgerspitall haben vor allen
den vorzug die alhiesige erarmte burgers leith so mann- alß weiblichen geschlechts,
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin