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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 843 -
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Seite - 843 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) 843 [6.] Uber des sullen auch die gedachten comissäri die spitall und siechhenheuser unnd sonderlich der armen leut khamer, gmach und petgwandt besichtigen und furnemblich ir achtung haben, ob nit mer gmach fur die armen, die ausser des spitalls wonen, zuegericht mugen werden, oder ob die zuvor verhanden sein und was sy also an den spitall und siechenheusern fur pautettigkhait befinden, aigentlich beschreiben und sich sonnsst in annder weg bey etlichen inwonern zu Steyr, die der sachen bericht haben, auff all obberuert articl notturfftige nachvorschung unnd erkhundigung thain, und was sy also befunden und hierauff gehandlt haben, das sullen sy unns aigentlich berichten, des zu urkhundt haben wir dise innstruction mit unsern pedschadtn gevertigt. Actum Lintz, den sechzehentn tag des monnats Apprillis anno etc. im funnfundviertzigissten. N. gemayner landtschafft des ertzhertzogthumbs Össterreich ob der Enns einleghanndler Nr. 113 Ordnung des Bürgerspitals in Steyr. Steyr, 1757 Archiv: StA Steyr, Bürgerspital 1733–1772, Kasten III, Lade 22 (Cista H, Lade 7, Nr. 157, insgesamt drei Ausfertigungen) Ordnung, was die in dem stadt steyrer(isch)en burgerspitall befündliche arme spitäller sowohl an allmosen zuempfangen, und hierwegen zu verrichten haben, alß auch was denen von zeit zu zeit aufgestelten spitall verwaltern in ihrer verrichtung zu beobachten oblige. [1.] Erstens nachdem daß dermahlige vermögen des stadt steyr(erischen) burgerspitalls in dreyundvierzigtausentainhundertneünundsibenzig gulden 56 xr. capitalien und denen hierzue gehörigen spitals und flezerzöch unterthannen mit ende 1757 bestehet, mithin also beschaffen ist, daß denen darinen befündlichen 32 persohnen nicht nur daß alljährlich bedörfftige brenholz, sondern auch die bißanhero üeblich geweste kossten an- und beygeschaffet, auch hiernächst die gestüfftete allmosen auf die hand ausgetheillet werden können, alß hat es hierbey noch fehrers hin sein verbleiben. [2.] Andertens da nun solchergestalten in dem aldasigen burger spitall 32 arm burg(erliche) persohnen, worunter doch vier in die warttenburg(erische) stüfftung, von welcher an seinem orth ausführliche erwehnung gemachet werden solle, gehörig arme ohnburg(erliche) [/] partheyen sein können, vor gestüffte spitäller zu nehmen seynd, so sollen einer jeden von disen 32 persohnen wochentlich vor 8 xr. brod, täglich 1 lb. rindtfleisch nebst krauth oder rueben, an fastägen aber nebst der suppen ein milchkoch oder arbes und prein, nebst den zu denen h(eiligen) zeiten und anderen tägen zu geniesßen habenden brätl und schmalz koch, hiernächst auch jeglicher perrsohn aus dem aldasigen spitalls keller wochentlich vor ordinari 9 seitl; den obmann, köchin und vorbetterin in der vorderen stuben aber täglich extra 1 seitl, dan der wein ausspeiserin wochentlich 2 seitl, und der vorbetterin in der hintern stuben 1 seitl; zum bevor nicht weniger vorgedacht 32 armen spitällern an denen h(eiligen) festtägen, auch wan dise communiciren oder zur aderlasßen dem alten herkhommen nach jeden ain extra seitl, alß ein ausgemessenes allmosen geraichet werden. [3.] Drittens zu dem aufnahm in daß aldasigen burgerspitall haben vor allen den vorzug die alhiesige erarmte burgers leith so mann- alß weiblichen geschlechts,
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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