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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 866 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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866 VIII.1 Niederösterreich: Horn – Bürgerspital (Edition Nr. 120–123) [15.] 15. Wenn alles getraidt, schweres und geringes, und was dasselbe ist, ins spital geführt und angefangen wird zum dreschen, so soll er wochentlich, was ausgedroschen wird, neben einen lautern bericht, was dieselbe woche aufgegangen und gehandelt worden, gleicher gestalt anzeigen und wenn also alles, schweres und geringes, abgedroschen, soll er solches alles eigentlich in gegenwart der obangezeigten inspectoren umschlagen und beschreiben, auch mit dem umschlagen jeder zeit allen fleiß anwende, daß es nicht schaden leide und verderbe. [16.] 16. Wenn es sich zuträgt, daß er einen dienstbothen aufnimmt, so soll er denselben in beiseyn der verordneten inspectoren dingen, desgleichen, wenn er denselben abfertiget und bezahlt, wenigstens hat einer aus ihnen dabey zu seyn, damit möge die frau stifterin lauter finden, mit was ordnung in dem spital gehauset wird und wird auch dem spitlmeister leicht seyn, alles verhandelte zu verantworten. [17.] 17. Soll der spitlmeister wochentlich rechnung legen und soll das wochenzettl allezeit am Samstag den inspectoren zur einsicht und zum unterschreiben zustellen und was dann ende des jahrs durch die frau stifterin dem pfleger, rentschreiber und inspectoren richtig befunden ist, soll ihm passirt und für gut angenommen, auch solche rechnung [83] durch den spitlmeister, inspectoren und pfleger unterschrieben und dem spitlmeister wieder zugestellt werden. [18.] 18. Soll der spitlmeister ein inventarium, so ihm eingeantwortet wird, wieder, wohin solches überall ausgegeben worden, zu ausgang jeden halben jahres und bei seinem austritt getreulich verrechnen, und selbes durch die verordneten spitlväter besichtigen lassen und allezeit den abgang zu ersetzen schuldig seyn. [19.] 19. Soll der spitlmeister des se(eligen) N. hinterlassenes söhnlein Hanns Dietrich, den ich in das spital gegeben, in der furcht Gottes auferziehen, mit essen und trinken über seiner tafel zur nothdurft versehen und gute achtung auf ihn haben, wann er täglich aus der schule kommt, damit er zu repetirung seiner lektion in der schule gehalten und mit gestattung seines hin- und widerlauffens ihm kein schaden zugefügt werde. Zur verrichtung solcher beschriebenen arbeiten, auch anders jedes und alles, so hierin begriffen, darin er, spitlmeister, gleichfalls in allen, was dem spital nützlich, nichts ausgenommen, seinen fleis anwende, bewillige ich ihm zur besoldung jährlich 40 lb. pfening, auch ziemlicher speise, 2 achtering wein von guten, völlig gerathenen weinjahren; item so soll ihm wegen verrichtung des organisten dienst von einem rath alhier jährlich 15 fl. gereicht werden, und zu mittern jahren ein tag 1 achtering wein in seiner rechnung passirt werden, und im fall er das spitlmeisteramt aufgeben und sich anderer orten wohin begeben wollte, oder auch daß ihn die frau gnaden nicht länger zu gebrauchen oder aufzuhalten willens wäre, so soll dasselbe ein theil zeitlich zu wissen thun, Horn, den 9. März im 96. jahr. Nr. 121 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Horn. Wien, 1657 Februar 28 Archiv: StA Horn, Hs. 41/1: Pater Honorius Burger OSB [Pfarrer von Horn], Repertorium über die Urkunden des Horner Stadtarchivs und Gedenkbuch merkwürdiger Ereignisse, an- gelegt 1834, pag. 83–85; abschriftliche Überlieferung als Editionsgrundlage, da das allfällig vorhandene Original im Hoyoschen Archiv nicht zugänglich ist.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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