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VIII.4 Niederösterreich: St. Pölten – Bürgerspital (Edition Nr. 126–130) 887
[7.] Siebendens in deme vorkommet, daß vor dem Wienerthor eine wiesen (worauf
der Weinhart ein lusthauß hat) befindlich seye, welche dem spital entzogen worden
seyn solle, und dessen ohnerachtet gleichwohlen ein dopelter grunddienst, nemblich
nacher Pottenbrun und in das allhiesige geistliche stifft bezahlet werde, alß solle sich der
magistrat angelegen seyn lassen, ernanntes wiesen wiederumen zu den spital zubringen
und nur den einfachen grunddienst in jenes grundbuch, wohin solcher von alters
gereichet werden, künfftig abzuführen.
[8.] Achtens solle das von dem Weigl in das spital gebrachte geld per 54 fl. seiner
encklin Catharina Seebökhin gegen quittung verabfolget werden.
[9.] Neuntens solle das aus der wochentlichen Freytag bichsen wie auch das aus denen
opferstöcken und vorhängbichsen in denen wirthshäusern eingehende allmosengeld
nicht mehr in das spital amt abgegeben, sondern solches zu unterhaltung deren in den
patentmässigen verpflegung stehenden armen gewiedmet, hingegen auch von denenselben
allea Freytäg mit der bichsen von hauß zu haus gesamlet und gebettet und sodan die
bichsen zum stadtrichter gebracht, in gegenwart des siechen hauß vatters gezehlet, ihme zur
verrechnung übergeben und von selben zur patentmässigen verpflegung genohmen werden.
[10.] Zehendens hat zwar das spital bishero die salzfuhren durch die zwei jahr, als
der verschleiß bei der stadt ware, versehen, und von jedem schilling salz für das fuhrlohn
von Mölkh 30 xr. empfangen, wie zumahlen aber das spitalvieh abgehörter massen zu
verkaufen ist, folgsam das spital die salzfuhren nicht mehr verrichten kan, alß sollen
dieselbe einem burger überlassen werden. [/]
[11.] Eilfftens ist die spitalrechnung von dem spitlmeister auf die art, wie oben bei der
camer rechnung gemeldet worden, zu verfassen, alljährlich richtig zu legen und von dem
magistrat aufzunehmen, welcher öffters einige rathsfreünde in das spital abzuordnen und
zu sehen, ob denen spitalern ihre geldportionen gereichet und von ihnen die gewöhnliche
gebetter verrichtet werden.
[12.] Zwölfftens solle über das ganze vermögen des spitals von dem spitlsmeister in
beyseyn zweyer aus dem rath benennenden commissarien ein ordentliches inventarium
errichtet, hiervon ein gleichlautendes exemplar dem magistrat überreichet und solches
mit anfang eines jeglichen jahrs im rath abgelesen, demselben auch, wan das spital besser
dotiret wurde, derley gab oder stiftung jederzeit alles fleisses nachgetragen werden.
1747
Nr. 127
Ordnung des Bürgerspitals in St. Pölten.
St. Pölten, 1756 Dezember 29
Archiv: StA St. Pölten, Bürgerspitalakten 1642–1810, Instruktionen des Bürgerspitals 1747–
1890; weitere wortidente Überlieferungen: Reguln für die sämentlichen spittäller (St. Pöl-
ten, 1775 Dezember 30); Reguln für die sämt(lichen) spittäller (St. Pölten, 1775 Dezem-
ber 30, Abschrift Beginn 19. Jahrhundert); Reguln für die sämmentlichen bürgerspittals
pfründler (St. Pölten, 1812 September 30)
Rückvermerk: Spittalreguln vom jahre 1756
a Korr. aus alls.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin