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922 VIII.7 Niederösterreich: Wiener Neustadt – Bürgerspital (Edition Nr. 136–142)
[3.] 3o Solle herr spitlmeister vor allem darob sein, daß die armen spithaller, wie auch
die dienstleüth die hey(lige) Gotteß dienst nit versaumen, sondern an dem hey(ligen)
Sonn- und feyrtäg mesß und predig hören und im jahr öffters beichten und unseren
herrn empfangen und täg(lich) morgens und abents, wie auch vor und nach dem essen
vleissig miteinander betten, dargegen alles fluechen, schwören, gottßlestern, unzucht,
trunkchenheit und spillen genz(lich) enthalten, wo aber ein spitaller oder dienstbott
solches nit nachkhomen thette, soll solches alsobalden herrn spitlmeister dem herrn
superintendenten zur bestraffung anzeigen.
[4.] 4o Soll herr spitlmeister jederzeit dahin gedacht sein, damit die armen leüth nach
des spithals geringen vermögen mit sauberer ligerstatt versehen sein, auch guete obsicht
haben, [/] daß zu abwendung des ungeziffer mit gestanckhs und daraus entstehende
kranckheiten sich die armen leüth selbsten sowohl auch die arme waißl und khinder
sauber halten und khein nachtgeschier derentwegen, es erforderets dan die grosse noth,
nit in der stube gehalten werden.
[5.] 5o Solle herr spitlmeister ihme angelegen sein lassen, das den armen und den
dienstleüth die victualien zu rechter zeit getreülich und mit guetem willen in die kuchl
gegeben werde, und sovill mög(lich), wan den armen und dienstleüthen angericht,
selbsten darbey sein, damit die speissen nach des armen spithall vermögen gleichwohl
sauber und fleissig gekocht und alle mahlzeit recht gereicht werden und weilen die
speisen, sonder(lich) an denen fastägen etwaß gering seind, solle herr spitlmeister sich
befleissen, daß alle zeit mit einem gueten brott, welches nit zu alt oder neü gebachen,
versehen sein, auch soll herr spitlmeister den armen von denen dienstleüthen khein
unbild oder wiederwertiges zuefiegen lassen, wie auch ein aigenes register haben, damit
die armen mit tauff- und zuenamen, auch tag und stundt ihres sowohl eintrettens als
ableiben, auch waß sie verlassen, verzeichnen und, so etwas der miehe werth, dasselbe
aufbehalten.
[6.] 6o Soll herr spitlmeister den armen und meyrgesindt [/] befehlen, daß sie täg(lich)
die stuben oder zimmer sauber halten und außkhören, auch mit kranewetten öffters
rauchen und solle herr spitlmeister ohne vorwüssen eines ehr(samen) raths oder herrn
superintendenten niemandts nit in das spithall einnemen, auch solle das meyrgesind
niemandts frembten bey straff unterschlaipff geben und solle herr spitlm(eister) darob
sein, daß daß spithal nach gelegenheit der zeit zu rechter zeit des abendts gespört und
morgens wiederumben eröffnet werde, benebens auch recht achtung geben, daß weder
von denen armen noch dienstleüten niemandts ausser dem spithall uber nacht bleibe und
dem meyr und meyrgesindt alle nacht fleissig befehlen, waß zu morgens zu verrichten
seye, damit in der würthschafft nichts veraubsaumbt werde und auf dem meyr wohl
achtung geben, daß er sich nit uberweine, sondern in aller threu die würthschafft
verrichte, mit welchen sich herr spitlmeister alle abendts der würthschafft selber
underreden soll.
[7.] 7o Soll herr spitlmeister jähr(lich) von dem spithall grundtstuckhen den dienst
fleissig entrichten, damit dem spithall daraus khein ungelegenheit entstehe, und, so etwo
ein neüerung einschleichen solte und uber die gebühr waß gefordert werden, soll solches
alßobalden herrn superintendenten oder einen ehr(samen) rath angezeigt werden und
weilen auch daß [/] spithall underschidtliche grundtstuckh umb gewüsse zinnßungen
verlast, solle herr spitlmeister fleissige obsicht haben, das solche zinnßungen jähr(lich)
eingebracht und verreith werden, absonder(lich) den spithall treydt zehet einen solchen
mann mit vorwüssen des herrn superintendenten verlassen, der seinen zinnß jähr(lich)
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin