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924 VIII.7 Niederösterreich: Wiener Neustadt – Bürgerspital (Edition Nr. 136–142)
schwein verhanden, welche alle zu gewisser zeit junge werffen, alß solle herr spitl(meister),
waß und wievill respective derselben gefallen, gleich herrn super(intendenten) anzeigen,
waß aber die lamper betr(ifft), weilen selbe in kurzer zeit nacheinander fallen, soll der
schäffler alle abendts zum herrn spitl(meister) gehen und, waß selben tag und nacht
gefallen, anzeigen, und auf einen rabisch aufschneiden, herr spitl(meister) aber soll sambt
den schäffler alle Sambstag herrn super(intendent) berichten, wievill selbe wochen gefallen
sein und wan herr spitl(meister) von viech, es sey groß oder klein, etwaß zichten oder
herentgegen etwaß abschlachten oder abzuedöten willens, soll solches jederzeit mit
vorwissen herrn super(intendenten) beschehen.
[17.] 17o Zur zeit der schür, wann die schoff geschert werden, solle die wohl gleich
alsobalden auf daß waaghaus gefürth und abgewogen werden, [/] und darüber ein
ordentliche waagzetl, wievill dieselbe seye, gleich alsobalden dem herrn super(intendenten)
bringen und vorweisen.
[18.] 18. So ein vass wein, welches zur speis und fill angezäpft worden, ausgegangen,
soll herr spitlmeister sich mit dem keller register bey herrn super(intendenten) anmelden
und rahts erhollen, waß widerumben für ein vass soll angezäpfft werden; und so er im
spithall keller leüthgebt oder under die raiffen ein wein verkhaufft würd, soll solches
jedesmahl mit vorwüssen herrn burgerm(eisters) und herrn super(intendenten) beschehen,
alsdan durch ein ordentliches particular alsobaldten einen ehr(samen) rath zur ratification
ubergeben. Unda daz daraus geleste geld unterm rath erlegt werdena.
[19.] 19. Soll herr spitl(meister) sambt seiner haußfrau sovill möglich ihnen die
würthschafft auf das allerbeste und fleissigste angelegen sein lassen, darbey den armen
spithallern und meyrgesindt (wie schon vorgemeld) daß ihrige recht reichen und
benebens das viech also beobachten, das dasselbe nit durch das unachtsambe gesindtl,
wie es bißweilen beschicht, verwahrlost werde und, sovill möglich, jederzeit einen
gueten meyr, der die würthschafft verstehet, sich befleissen; deßgleichen soll auch herr
super(intendent) zum öfftern [/] wenigist die wochen zwey oder drey mahlen sich in
dem spithall und meyrhöffen einfinden, nachzusechen, wie die armen spithaller und
meyrgesindtl gehalten und wie es mit der würthschafft bestelt seye und einen ehr(samen)
rath zur zeiten darvon nachricht geben.
[20.] 20. Soll herr spitlm(eister) in den geringsten, es seye von getraydtsorten, putter,
schmalz, milch oder rämb, schweines fleisch, spöckh, und wie es alles namben hat, ohne
vorwissen des herrn super(intendenten) nichts verkhauffen oder auß dem spithall vergeben
noch weckh tragen lassen.
[21.] 21. Soll auch herr spitlm(eister) die spithall wäldter also fleissig beobachten, daß
selbe nit abgeöed und darinen nit unnuz holz geschlagen werde, sondern alß ein schaz des
spithalls observieren.
[22.] 22. Soll die verenderung eines meyr und des mayrgesindts sowohl deren
handtwerchsleüthen jedeßmahl mit vorwüssen herrn super(intendenten) beschehen.
[23.] 23. Soll herr spitlm(eister) sich des graß, so in der spithallgär[t]nen und nur
allein für die küehe im spithall gehörig, wie auch die spithall oxen halten, weilen selben
ohne diß für die [/] spithall oxen zu klein, sich der halben mit sein aignen vüch und daß
graß abschneiden in gärtnen auch zu seinen aignen viech genz(lichen) enthalten.
[L. S.] Actum im statt rath Neüstatt, den 22. Februar 1691.
a–a Von anderer Hand nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin