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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 924 -
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Seite - 924 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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924 VIII.7 Niederösterreich: Wiener Neustadt – Bürgerspital (Edition Nr. 136–142) schwein verhanden, welche alle zu gewisser zeit junge werffen, alß solle herr spitl(meister), waß und wievill respective derselben gefallen, gleich herrn super(intendenten) anzeigen, waß aber die lamper betr(ifft), weilen selbe in kurzer zeit nacheinander fallen, soll der schäffler alle abendts zum herrn spitl(meister) gehen und, waß selben tag und nacht gefallen, anzeigen, und auf einen rabisch aufschneiden, herr spitl(meister) aber soll sambt den schäffler alle Sambstag herrn super(intendent) berichten, wievill selbe wochen gefallen sein und wan herr spitl(meister) von viech, es sey groß oder klein, etwaß zichten oder herentgegen etwaß abschlachten oder abzuedöten willens, soll solches jederzeit mit vorwissen herrn super(intendenten) beschehen. [17.] 17o Zur zeit der schür, wann die schoff geschert werden, solle die wohl gleich alsobalden auf daß waaghaus gefürth und abgewogen werden, [/] und darüber ein ordentliche waagzetl, wievill dieselbe seye, gleich alsobalden dem herrn super(intendenten) bringen und vorweisen. [18.] 18. So ein vass wein, welches zur speis und fill angezäpft worden, ausgegangen, soll herr spitlmeister sich mit dem keller register bey herrn super(intendenten) anmelden und rahts erhollen, waß widerumben für ein vass soll angezäpfft werden; und so er im spithall keller leüthgebt oder under die raiffen ein wein verkhaufft würd, soll solches jedesmahl mit vorwüssen herrn burgerm(eisters) und herrn super(intendenten) beschehen, alsdan durch ein ordentliches particular alsobaldten einen ehr(samen) rath zur ratification ubergeben. Unda daz daraus geleste geld unterm rath erlegt werdena. [19.] 19. Soll herr spitl(meister) sambt seiner haußfrau sovill möglich ihnen die würthschafft auf das allerbeste und fleissigste angelegen sein lassen, darbey den armen spithallern und meyrgesindt (wie schon vorgemeld) daß ihrige recht reichen und benebens das viech also beobachten, das dasselbe nit durch das unachtsambe gesindtl, wie es bißweilen beschicht, verwahrlost werde und, sovill möglich, jederzeit einen gueten meyr, der die würthschafft verstehet, sich befleissen; deßgleichen soll auch herr super(intendent) zum öfftern [/] wenigist die wochen zwey oder drey mahlen sich in dem spithall und meyrhöffen einfinden, nachzusechen, wie die armen spithaller und meyrgesindtl gehalten und wie es mit der würthschafft bestelt seye und einen ehr(samen) rath zur zeiten darvon nachricht geben. [20.] 20. Soll herr spitlm(eister) in den geringsten, es seye von getraydtsorten, putter, schmalz, milch oder rämb, schweines fleisch, spöckh, und wie es alles namben hat, ohne vorwissen des herrn super(intendenten) nichts verkhauffen oder auß dem spithall vergeben noch weckh tragen lassen. [21.] 21. Soll auch herr spitlm(eister) die spithall wäldter also fleissig beobachten, daß selbe nit abgeöed und darinen nit unnuz holz geschlagen werde, sondern alß ein schaz des spithalls observieren. [22.] 22. Soll die verenderung eines meyr und des mayrgesindts sowohl deren handtwerchsleüthen jedeßmahl mit vorwüssen herrn super(intendenten) beschehen. [23.] 23. Soll herr spitlm(eister) sich des graß, so in der spithallgär[t]nen und nur allein für die küehe im spithall gehörig, wie auch die spithall oxen halten, weilen selben ohne diß für die [/] spithall oxen zu klein, sich der halben mit sein aignen vüch und daß graß abschneiden in gärtnen auch zu seinen aignen viech genz(lichen) enthalten. [L. S.] Actum im statt rath Neüstatt, den 22. Februar 1691. a–a Von anderer Hand nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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