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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 932 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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932 VIII.8 Niederösterreich, Zwettl – Bürgerspital (Edition Nr. 143) [8.] 8. Die widerspenstigen, welche sich in diese ordnung nicht fügen wollen, hat der bürgerspitalsverwalter das erstemal nachdrücklich zu ermahnen, in wiederholten fällen aber dem magistrate anzuzeigen. [/] [9.] 9. Wer wegen trunkenheit, unreinlichkeit, unverträglich, ungehorsam gegen den spitalverwalter oder wegen sonstiger außerachtlassung dieser verhaltungs regeln dem magistrate angezeigt wird, der wird das erstemahl mit verminderung seiner pfründler portion, das zweyte mahl aber mit gänzlicher entfernung aus dem bürgerspitale bestraft. Magistrat, der l(andes) f(ürstlichen) stadt Zwettl, am 1. Jänner 1828.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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