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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 934 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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934 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) [7.] Siebendes alle spitäler sollen im winter vor halber 4 uhr und im sommer vor 4 uhr sich in ihren stueben einfinden und von daraus paarweiss in die pfarrkirchen sich zu dem seegen begeben; allwo die lauretanische litaney und ein rosenkrantz laut gebettet wird. [8.] Achtens im winter um 4 uhr, im sommer aber um 5 uhr ist in jeder stuben das abermahlige tischgebett vor dem nachtessen zu verrichten; wornach jeglichen armen frey stehet, sein essen, wie zu mittag gemeldt worden, abzuhollen. [9.] Neuntens im winter um 6 uhr, im sommer um 7 uhr folget das nachtgebett mit angeheffteten 7 vater unsern und 7 ave Maria; nebst diesem am Sonntag der englische, am Samstag aber der marianische rosenkrantz. [10.] Zehendens sollen sich alle spitäler im winter um 7 uhr, im sommer aber um 8 uhr zur ruhe begeben und keinem länger aufzubleiben zugelassen seyn. [11.] Eylfftens auf ihre andachten seynd sie zuforderist vor das durchleuchtigste ertzhaus von Oesterreich, dann für ihre stiffter und wohlthäter aufzuopfern verbunden. [12.] Zwölfftens an denen hohen fest-, auch Frauen- und Aposteltagen sollen die arme zur heiligen beicht und communion gehen, sothane beicht auch wenigst viermahl des jahrs in dem spital verrichten und die allda eingeführte beichtzettul dem stubenvatter oder stubenmutter einhändigen. [13.] Dreyzehendens zu denen fürfallenden hausarbeiten muessen sich alle und jede nach ihren kräfften auf anordnung des betvatters gebrauchen lassen; darzu aber niemand über seine kräfften, noch dass er die arbeit durch andere verrichten lassen und diese darvor bezahlen sollen, anzuhalten seyn wirde; wie dann auch denen, welche arbeiten können, für ihre bemühung in einigen fällen nach anordnung der herren superintendenten eine ergätzlichkeit gegeben werden solle. [14.] Vierzehendens die zimmer sollen täglich gereiniget, die ligerstätt sauber gebethet und alle ersten Sonntag des monaths mit frischen leiblachern überzogen werden. [15.] Fünffzehendens in die stuben solle von niemanden, bey würcklicher ausstossung aus dem spital, weder liecht noch glut gebracht, auch die gemeinsame latern jedesmahl von den stubenvattern oder -muttern angezundet und ausgelöschet werden. [16.] Sechszehendens wer unter denen spitällern zu betteln und allmosen zu begehren sich unterfangen wird, solle auf betrettung ebenfalls aus dem spital alsogleich hinausgestossen werden. [17.] Siebenzehendens sollen die arme sich gegen jedermann, sonderlich aber gegen ihre vorgesetzte, bescheiden und gehorsam bezeigen, auch unter einander also gewiss in fried und einigkeit leben, als im widrigen fall sowohl diese, so einen zanck anfangen, als auch jene, so sich im streit einlassen, ohne weiterer untersuchung ihrer geldportion für einen tag verlustiget seyn: Der anfänger aber noch besonders nach befund der sachen abgestrafft werden solle. [18.] Achtzehendens alles übermäsigen trinckens (da es vor Gott sündhafft und bevorab in einem spital der welt zu aergernuss anlass giebt) haben sich die spitaeler zu enthalten, dahero die berauschte person das erstemal eine gantze geldportion, das anderemal aber von selber durch acht täg lang die halbscheid verliehren solle. [19.] Neunzehendens wer weitershin diese vorgeschriebene ordnung in denen übrigen vorhin angeführten fällen übertritt, wird zum erstenmal um die halbe und das andertemal um die gantze geldportion abzustraffen seyn; nach gestalten dingen aber, und da keine besserung erfolgete, solle bey weiterer ubertrettung derselbe noch empfindlicher in die straff genommen, auch wohl gar aus dem spital gestossen werden. [20.] Zwanzigisten: Diese spital- und tagordnung solle in jeglicher stuben zu
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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