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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 937 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 937 [9.] quinto einer jeglichen gemeinde frey stehet, daß außgelegte atzungs geldt entweders von jenem grundt zu ersuchen, wo sich die erkranckte persohn lezter hand erweißlichen aufgehalten oder aber wann es ein armer dienstboth und der dienst herr vermöglich wäre, an diesem lezteren den gebührenden regress zu nehmen; dahingegen sollen [10.] sexto die haußinnenhaber, wo derley persohnen in unpäßlichkeit gefallen, unangefochten verbleiben und noch weniger von denen armen reconvalescenten, welche nichts alß die nothdürfftige kleydung, bethgewandt oder handtwercks zeug haben, einige gutmachung erzwungen, sondern sie darmit biß sie zu besseren mitteln kommen, allerdings verschonet werden. Und endlich versiehet mann sich [11.] septimo zu ihnen, grundrichtern, daß zumahlen dieser beytrag an sich ein geringes außmachet und vielmehr zu überheb- als beschwerung deren gemeinden gereichet, masßen diese ansonsten ihre krancke mit weith grösseren unkösten selbsten versorgen müsten, also dieselbe umb so weniger anlaß nehmen werden, gegen krancke und presthaffte etwas unbarm[/]hertziges auß zu üben oder dieselbe von ihren gründten directe oder indirecte hindann zu schaffen und also den last gegen billichkeit auf ein andere gemeindte zu weltzen, gestalten mann im widrigen gegen die schuldig befundene mit exemplarischer schärffe unnachläßlich verfahren wurde. Per commissionem securitatis Wien, den 27. Aug(ust) anno 1735. Nr. 146 Instruktion für Augustin Wagner, Bürgerspital-Spitalmeister in Wien. Wien, 1649 Juli 10 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. VII/32; Bürgerspitalakten XXI/6 (Spitalmeister Au- gustin Wagner mit der Bitte um Instruktion, Wien, 1649 Jänner 18)a Instruction an den spitlmaister der burgerspital und dessen untergebene officier [1.] Erstlichen soll der spitlmaister, alß dem die administration und verwaltung deß armen hauß bevohlen, mit ernst drob sein, damit sowol denen armen alß auch desßen untergebenen officieren keinerley unzucht, gottslesterung oder andere leichtfertikheit mit wortten oder werkhen zugesehen oder gestattet werde, sondern daß die selben auff die forcht Gottes, christliche zucht und erbarkheit gewisen, damit der allmechtig Gott, der ein besonder auffseher und beschuzer der armen ist, umb soviel desto mehrer verursacht werde, dem armen hauß seinen göttlichen seegen mitzuthailen und sein gerechter zorn durch derselben christliche zucht und embsiges gebett der armen verhiett werde. [2.] Deßgleichen solle auch der spitlmaister und sein haußfrau ihr fleisßiges auffsehen und guete achtung haben, damit die khinder von khnaben und maidl, so alda im spital mit speiß und khlaidung unterhalten werden, durch christliche, gottsförchtige und a Schreiben des Spitalmeisters an den Wiener Stadtrat: Edl hochweiser stattrath, gnädig und gebüettundte herrn etc. Vonn euer g(naden) ist mir gnädig anbevohlen worden, meine habende ampts instruction deroselben einzuraichen. Nun ist mir aber, so lang ich dises mein ampt bedienne, ainige instruction niemahlen angehendtigt worden, sondern habe ich solches, mein ampt vermög meines praestirten juraments bißhero verwaltet. Solches ich euer g(naden) hiemit gehorsamblich erindern, annebens deroselben mich bevehlen sollen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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