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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 937
[9.] quinto einer jeglichen gemeinde frey stehet, daß außgelegte atzungs geldt
entweders von jenem grundt zu ersuchen, wo sich die erkranckte persohn lezter hand
erweißlichen aufgehalten oder aber wann es ein armer dienstboth und der dienst herr
vermöglich wäre, an diesem lezteren den gebührenden regress zu nehmen; dahingegen
sollen
[10.] sexto die haußinnenhaber, wo derley persohnen in unpäßlichkeit gefallen,
unangefochten verbleiben und noch weniger von denen armen reconvalescenten, welche
nichts alß die nothdürfftige kleydung, bethgewandt oder handtwercks zeug haben,
einige gutmachung erzwungen, sondern sie darmit biß sie zu besseren mitteln kommen,
allerdings verschonet werden. Und endlich versiehet mann sich
[11.] septimo zu ihnen, grundrichtern, daß zumahlen dieser beytrag an sich ein
geringes außmachet und vielmehr zu überheb- als beschwerung deren gemeinden
gereichet, masßen diese ansonsten ihre krancke mit weith grösseren unkösten selbsten
versorgen müsten, also dieselbe umb so weniger anlaß nehmen werden, gegen krancke
und presthaffte etwas unbarm[/]hertziges auß zu üben oder dieselbe von ihren gründten
directe oder indirecte hindann zu schaffen und also den last gegen billichkeit auf ein
andere gemeindte zu weltzen, gestalten mann im widrigen gegen die schuldig befundene
mit exemplarischer schärffe unnachläßlich verfahren wurde.
Per commissionem securitatis
Wien, den 27. Aug(ust) anno 1735.
Nr. 146
Instruktion für Augustin Wagner, Bürgerspital-Spitalmeister in Wien.
Wien, 1649 Juli 10
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. VII/32; Bürgerspitalakten XXI/6 (Spitalmeister Au-
gustin Wagner mit der Bitte um Instruktion, Wien, 1649 Jänner 18)a
Instruction an den spitlmaister der burgerspital und dessen untergebene officier
[1.] Erstlichen soll der spitlmaister, alß dem die administration und verwaltung deß
armen hauß bevohlen, mit ernst drob sein, damit sowol denen armen alß auch desßen
untergebenen officieren keinerley unzucht, gottslesterung oder andere leichtfertikheit mit
wortten oder werkhen zugesehen oder gestattet werde, sondern daß die selben auff die
forcht Gottes, christliche zucht und erbarkheit gewisen, damit der allmechtig Gott, der
ein besonder auffseher und beschuzer der armen ist, umb soviel desto mehrer verursacht
werde, dem armen hauß seinen göttlichen seegen mitzuthailen und sein gerechter zorn
durch derselben christliche zucht und embsiges gebett der armen verhiett werde.
[2.] Deßgleichen solle auch der spitlmaister und sein haußfrau ihr fleisßiges auffsehen
und guete achtung haben, damit die khinder von khnaben und maidl, so alda im spital
mit speiß und khlaidung unterhalten werden, durch christliche, gottsförchtige und
a Schreiben des Spitalmeisters an den Wiener Stadtrat: Edl hochweiser stattrath, gnädig und gebüettundte
herrn etc. Vonn euer g(naden) ist mir gnädig anbevohlen worden, meine habende ampts instruction deroselben
einzuraichen. Nun ist mir aber, so lang ich dises mein ampt bedienne, ainige instruction niemahlen angehendtigt
worden, sondern habe ich solches, mein ampt vermög meines praestirten juraments bißhero verwaltet. Solches
ich euer g(naden) hiemit gehorsamblich erindern, annebens deroselben mich bevehlen sollen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin