Page - 954 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 954 -
Text of the Page - 954 -
954 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
[10.] Zehentens solle er sich gegen der auß dem spitlambt per 7 fl., dann von der
allerheiligen bruderschafft per 5 fl., also zusammen mit 12 fl., empfangender gebühr [/]
an dem spitals corporis Christi umbgang sowohl unter solchen, alß unter dem gottsdienst
einer guten music beeyffern; zumahlen auch
[11.] ailfftens beym spital unterschied(liche) jahr täg gehalten werden, so hat er sich
dessentwegen bey dem herrn pfarrer jederzeit zuerkundigen, damit solche nicht etwan
unterlasßen, sondern fleissig und recht observieret und gehalten werden.
[12.] Zwölfftens hat er auf die orgeln und regal gute obsicht zutragen, damit selbigen
kein schaden beygefügt werde, und wan etwas manglhafft werden oder zu grund gehen
wolte, solches bey zeiten anzuteuten, damit solches wiederum in guten stand gesezt
werden könte.
[13.] Dreyzehentens hat er die ihme krafft inventarii eingeanwortete instrumenten
und sachen in guter verwahrung zu halten und künfftighin bey seinen abtritt zu
überantworten; und weilen
[14.] vierzehentens die musici weiters nicht anders alß ligerstatt und kost von
spital geniesßen, hat er dahin zugedenken, daß ihnen dieses doch gleichwohlen, wie es
sich gebühret, abgeraicht werde, nebst bey [/] solle er sowohl bey sich selbst alß auch
denenselben gute saubrigkeit und ordnung halten, keinen muethwillen zuverstatten,
daß spillen, tobackh- und volltrincken, schelten, fluchen und zulauffen frembder bursch
abstellen, und dergleichen andere ungelegenheiten, haubtsächlich aber feuers gefahr
verhütten; da aber
[15.] funffzehentens er, cantor, wider diese instruction oder auch sonst in einerley
weis dem spitals zuschaden handlen wurde, wird er desßentwegen vor denen herren
superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber, ja gar vor einem löb(lichen) statt
raht zu stehen, auch deme allem gehor(sam) na(ch)kommen wolle, solle er desßentwegen
denen herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber bey seinen treuen
angeloben.
[16.] Sechzehentens und letzlichen damit er auch wisße, daß er für diese seine
oberzehlte dienst verrichtungen zu geniesßen habe, so seynd bey der anno 1718
beschehenen neuen würthschaffts einrichtung von einem löb(lichen) statt magistrat
einem cantor für besoldung und allvorig gehabte naturalien deß jahrs 450 fl. bares geld
außgezaigt worden, von welchem quanto er auch die vier musicanten zuverkösten und
dem discantisten mit nothwendiger [/] kleidung zuversehen hat, übrigens wan er sich
wohl halt und verdient macht, hat er zu forderist die belohnung von Gott, so dan von der
obrigkeit gute beförderung nach gelegenheit zu erwarten.
Zu mehrerer bekräfftigung desßen dan ist diese instruction mit deß purgerspitals
gewöhnlichen mittern amts signet gefertiget und von (titl) denen herren
superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber aigenhändig unterschrieben, so dann
dem cantori Ambrosi Carl zugestelt, nicht weniger auch ein gleich lauttente exemplar von
ihme, gefertigter, bey gm(aine)r statt Wienn buchhalterey gelasßen worden, so beschehen
Wien im burgerspital, dem 15. Januarii anno 1722.
Johann Franz Wenighoffer, p. t. superintendent
Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister
Johann Constantin Schmizhausen, gegenschreiber
Ambrosius Carl, cantor
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin