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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 954 -
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Seite - 954 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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954 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) [10.] Zehentens solle er sich gegen der auß dem spitlambt per 7 fl., dann von der allerheiligen bruderschafft per 5 fl., also zusammen mit 12 fl., empfangender gebühr [/] an dem spitals corporis Christi umbgang sowohl unter solchen, alß unter dem gottsdienst einer guten music beeyffern; zumahlen auch [11.] ailfftens beym spital unterschied(liche) jahr täg gehalten werden, so hat er sich dessentwegen bey dem herrn pfarrer jederzeit zuerkundigen, damit solche nicht etwan unterlasßen, sondern fleissig und recht observieret und gehalten werden. [12.] Zwölfftens hat er auf die orgeln und regal gute obsicht zutragen, damit selbigen kein schaden beygefügt werde, und wan etwas manglhafft werden oder zu grund gehen wolte, solches bey zeiten anzuteuten, damit solches wiederum in guten stand gesezt werden könte. [13.] Dreyzehentens hat er die ihme krafft inventarii eingeanwortete instrumenten und sachen in guter verwahrung zu halten und künfftighin bey seinen abtritt zu überantworten; und weilen [14.] vierzehentens die musici weiters nicht anders alß ligerstatt und kost von spital geniesßen, hat er dahin zugedenken, daß ihnen dieses doch gleichwohlen, wie es sich gebühret, abgeraicht werde, nebst bey [/] solle er sowohl bey sich selbst alß auch denenselben gute saubrigkeit und ordnung halten, keinen muethwillen zuverstatten, daß spillen, tobackh- und volltrincken, schelten, fluchen und zulauffen frembder bursch abstellen, und dergleichen andere ungelegenheiten, haubtsächlich aber feuers gefahr verhütten; da aber [15.] funffzehentens er, cantor, wider diese instruction oder auch sonst in einerley weis dem spitals zuschaden handlen wurde, wird er desßentwegen vor denen herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber, ja gar vor einem löb(lichen) statt raht zu stehen, auch deme allem gehor(sam) na(ch)kommen wolle, solle er desßentwegen denen herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber bey seinen treuen angeloben. [16.] Sechzehentens und letzlichen damit er auch wisße, daß er für diese seine oberzehlte dienst verrichtungen zu geniesßen habe, so seynd bey der anno 1718 beschehenen neuen würthschaffts einrichtung von einem löb(lichen) statt magistrat einem cantor für besoldung und allvorig gehabte naturalien deß jahrs 450 fl. bares geld außgezaigt worden, von welchem quanto er auch die vier musicanten zuverkösten und dem discantisten mit nothwendiger [/] kleidung zuversehen hat, übrigens wan er sich wohl halt und verdient macht, hat er zu forderist die belohnung von Gott, so dan von der obrigkeit gute beförderung nach gelegenheit zu erwarten. Zu mehrerer bekräfftigung desßen dan ist diese instruction mit deß purgerspitals gewöhnlichen mittern amts signet gefertiget und von (titl) denen herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber aigenhändig unterschrieben, so dann dem cantori Ambrosi Carl zugestelt, nicht weniger auch ein gleich lauttente exemplar von ihme, gefertigter, bey gm(aine)r statt Wienn buchhalterey gelasßen worden, so beschehen Wien im burgerspital, dem 15. Januarii anno 1722. Johann Franz Wenighoffer, p. t. superintendent Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister Johann Constantin Schmizhausen, gegenschreiber Ambrosius Carl, cantor
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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