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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 956 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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956 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) geteylich finden möchte, des spitals nutzen zu befördern und schaden zu wenden, wie es einen getreüen diener zuestehet und er gegen Gott und der obrigkeit zu verantwortten haben wirdt. [8.] 8. Da er auch diser instruction nicht nachkommen oder dem spital zu schaden handlen solte, solle es deßwegen vor denen herrn superintendenten undt spitlmeister oder einen löb(lichen) statt rath zu stehen undt hierumben redt undt antwortt geben, auch zu dessen mehrer versicherung hieriber, vor denen herrn superintendenten und spitlmeistern ein ordentliches jurament ablegen. [9.] 9. Damit er aber auch wisse, was er vor solch seine verrichtung zur besoldung habe, dieselbe ist des [/] jahrs zwey hundert undt fünffzig gulden, benebens die kost und wohnung, wie solche andere arzt gehabt haben. Wann er sich aber wohl hält und verdient macht, hat er forderist die belohnung von Gott, beförderung nach gelegenheit zu erwartten. Zu urkhundt ist diese instruction mit des burgerspitals gewohnlichen mittern signet geferttiget und von denen herren superintendenten aigenhändig unterschrieben, nicht weniger auch selbe von dem arzten geferttigter bey der burgerspitals grundtstuben gleichlauttendt gelassen worden. Actum Wienn, den 1ten Januar 1713. L. S. Johann Wenighoffer, p. t. superintendent Augustin Hirneyß, superintendent Niclas Michael Schweitzer, spitlmeister Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber Jacob Zechentner, wundtartz alda. Nr. 151 Instruktion für den Bürgerspital-Arzt in St. Marx. Wien, 1707 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73) Rückvermerk: Instruction eines arztens zu St. Marx. Instruction eines arztens zu St. Marx, wesßen er sich in verrichtung seines diensts zuverhalten [1.] 1mo Solle er mit allen gehorsamb unndt respect denen herrn superintendenten unndt spitlmaister deß burgerspitals alß unter deren direction daß arme hauß St. Marx ainjezo begriffen, unterworffen seyn, unndt, waß von selbigen ihme in billichen sachen anbefohlen wirdt, demselben ohnwaigerlich nachleben. [2.] 2do Unndt nachdem alle jahr zwayr curen deren auff St. Marx kombenden patienten, nemb(lich) im früehling unnd im herbst, vorgenohmen werden, alß solle er mit beyhilff eines adjungirten pindtknechts die armen nach ordination deß herrn medici fleissig unndt willig bedienen, auch dahin sechen, damit die patienten soviel möglich, auß dem fundament curirt werden, damit selbige dem armen hauß nicht zum öfftern über dem halß komben unndt mehrere unkosten verursachen, darbey aber solle er sowohl alß sein pindtknecht (deme er allzeit fleissig nachzuschauen hatt) sich nicht unterstehen, einigen kreizer verehrung von denen patienten abfordern, sondern seine arbeith, kunst
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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