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956 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
geteylich finden möchte, des spitals nutzen zu befördern und schaden zu wenden, wie es
einen getreüen diener zuestehet und er gegen Gott und der obrigkeit zu verantwortten
haben wirdt.
[8.] 8. Da er auch diser instruction nicht nachkommen oder dem spital zu schaden
handlen solte, solle es deßwegen vor denen herrn superintendenten undt spitlmeister oder
einen löb(lichen) statt rath zu stehen undt hierumben redt undt antwortt geben, auch zu
dessen mehrer versicherung hieriber, vor denen herrn superintendenten und spitlmeistern
ein ordentliches jurament ablegen.
[9.] 9. Damit er aber auch wisse, was er vor solch seine verrichtung zur besoldung
habe, dieselbe ist des [/] jahrs zwey hundert undt fünffzig gulden, benebens die kost
und wohnung, wie solche andere arzt gehabt haben. Wann er sich aber wohl hält und
verdient macht, hat er forderist die belohnung von Gott, beförderung nach gelegenheit
zu erwartten.
Zu urkhundt ist diese instruction mit des burgerspitals gewohnlichen mittern signet
geferttiget und von denen herren superintendenten aigenhändig unterschrieben, nicht
weniger auch selbe von dem arzten geferttigter bey der burgerspitals grundtstuben
gleichlauttendt gelassen worden. Actum Wienn, den 1ten Januar 1713.
L. S. Johann Wenighoffer, p. t. superintendent
Augustin Hirneyß, superintendent
Niclas Michael Schweitzer, spitlmeister
Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber
Jacob Zechentner, wundtartz alda.
Nr. 151
Instruktion für den Bürgerspital-Arzt in St. Marx.
Wien, 1707
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73)
Rückvermerk: Instruction eines arztens zu St. Marx.
Instruction eines arztens zu St. Marx, wesßen er sich in verrichtung seines diensts
zuverhalten
[1.] 1mo Solle er mit allen gehorsamb unndt respect denen herrn superintendenten
unndt spitlmaister deß burgerspitals alß unter deren direction daß arme hauß St. Marx
ainjezo begriffen, unterworffen seyn, unndt, waß von selbigen ihme in billichen sachen
anbefohlen wirdt, demselben ohnwaigerlich nachleben.
[2.] 2do Unndt nachdem alle jahr zwayr curen deren auff St. Marx kombenden
patienten, nemb(lich) im früehling unnd im herbst, vorgenohmen werden, alß solle er
mit beyhilff eines adjungirten pindtknechts die armen nach ordination deß herrn medici
fleissig unndt willig bedienen, auch dahin sechen, damit die patienten soviel möglich,
auß dem fundament curirt werden, damit selbige dem armen hauß nicht zum öfftern
über dem halß komben unndt mehrere unkosten verursachen, darbey aber solle er sowohl
alß sein pindtknecht (deme er allzeit fleissig nachzuschauen hatt) sich nicht unterstehen,
einigen kreizer verehrung von denen patienten abfordern, sondern seine arbeith, kunst
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin