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958 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
unndt vor dem pindtknecht wochent(lich) 36 xr., item für kost sowohl für ihme alß dem
pindtknecht jähr(lich) 220 fl. sambt 4 claffter hart unndt 4 claffter waichen holz, wie
auch ain stockh salz, jede curzeit ain emer von herren spitlmaisters tischwein unndt 4 lb.
gärnene inßletz körzen, wie nicht weniger für den pindtknecht täg(lich) in der cur ain
solche körzen, ausser der curzeit aber monatlich für ihme 1 lb. dito, im übrigen wann er
sich wohl halt unndt verdient macht, hatt er forderist die belohnung von Gott, sodann
guete befürderung nach gelegenheit zuerwardten.
Zu urkhundt dessen dato.
Nr. 152
Instruktion für den Bürgerspital-Arzt im Wiener Bäckenhäusel.
Wien, 1720 Juli 1
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73) (Konzept).
Instruction eines arztens in dem neuauffgerichten kranckhenhauß vorhin sogenannten
Beckhenhäußl in der Währingergassen, wessen er sich in seinen dienst verrichtungen zu
verhalten habe
[1.] 1mo Solle er mit allen gehorsamb unndt respect denen herrn superintendenten,
spitlmaister unndt gegenschreiber unterworffena unndt waß ihme von selbigen in
billichen sachen anbefohlen wirdt, demselben ohnwaigerlich nachzuleben verbunden
seyn.
[2.] 2do Weillen ihme mit beyhilff eines adjungirten pindtknechts die cur undt
haillung der armen schafthafften, so in ermeltes krankhenhauß komben, anvertrauet ist,
alß solle er demselben getreuesten fleisses vorstehen, auff ankunfft aines oder des andern
patienten mit dem herren ordinario conferieren unndt nach dessen guet befinden oder
ordination die cur an demselben vornehmen, auch dahin sehen, damit dieb von dasigen
herrn physico verordtnende aderlässen, vesicatorien unndt derg(leichen) ohne anstanndtc
applicirt unndtb die patientend hierdurch nicht verkürzet werdene, oder aber durch
dessen nachlässigkeit aus einen kleinen [/] undt geringern ein grosser undt ohnheylbahrer
schadtenf entstehen möchte, folglich seine arbeit, kunst undt fleisß einem jedwederen
patienten solcher gestalten anwenden, daß selbe aus dem fundament curirtg unndt sodann
aus des armen hauses brodt nachh deren genesung gebracht werden, darbey solle er sowohl
alß sein pindtknecht (dem er alles fleisses nachzuschauen hatt) sich nicht unterstehen,
einigen kreuzer verehrung von denen patienten abzufordern, sondern daß benöthigte
gegen seiner besoldungi treulich verrichten, es wäre dann sach, daß ein oder anderer
a Folgt seyn, getilgt.
b–b In linker Spalte nachgetragen.
c Folgt vorgenohmen, getilgt.
d Folgt so viel möglich auß dem fundament curirt worden, getilgt.
e Folgt noch ter, getilgt.
f Folgt unverschont, getilgt.
g Folgt werden, getilgt.
h Folgt deren, getilgt.
i Folgt dargeben, getilgt, unsichere Lesart.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin