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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 964 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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964 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) Nr. 154 Instruktion für den Bürgerspital-Physikus in St. Marx. Wien, 1819 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LXXI, 10 (Entwurf) Druck: liNöcker, unzucht 255–256 (mit Lesefehlern). Instruction für den physicus des bürgerspitals zu St. Marks in Wien [1.] Der physikus dieser anstalt hat für das wohl der ihm anvertrauten kranken mit den besten willen und nach allen seinen kräften zu wirken, alles nachtheilige entweder auf der stelle abschaffen oder, wenn es außer seinem wirkungskreise liegt, durch anzeige an diea verwaltung und durch diese an die ko(mmissi)ona abzuwenden trachten, damit er seinen zweck erreiche, nähmlich heilung der kranken, milderung der leiden bey unheilbaren und sonst trost denen aus hohen alter unvermeidlich dem grabe zueilenden. Unter seiner leitung stehen die herren wundärzte, ober- und unterkrankenwärterinnen. [2.] Zu diesem ende muß er täglich eine ordinationsstunde geben und zwar im somer um 7, im winter um 8 uhr morgens. Sollten epidemische oder sonstige bedeutendeb krankheiten seine gegenwart öfter fordern, so versteht sich es von selbst, daß der wahre gewissenhafte arzt ohne aufforderung seiner ärztlichen pflicht genüge leisten wird. [3.] Die ordinationsstunde wird mit der glocke angezeigtc, wodurch alle kränkelnden ins ordinationszimmer berufen werden, welche dann nach dem gutachten des physicus entweder als wirklich kranke auf das krankenzimer gelegt oder aber als kränkelnde mit milderndend medicamenten nach ihrer wohnung entlassen werden. [4.] Nach dieser ordination geht der physikus in begleitung der herrn wundärzte und krankenwärterin in die krankenzimmer von bett zu bett. Einen kranken nach den andern nach wissen, pflicht u(nd) gewissen das diätetische verhalten [/] anzuordnen, und die nach seiner einsicht dienlichen medicamente zu verschreiben und die endigung der ordination durch unterzeichnung seines nahmens in das medicamentenbuch anzuzeigen und sorgen, dass die medicamente aus der apotheke durch den medizinträger, sobald als möglich, herbeygeschafft, oder wenn es thunlich und nöthig iste in der hausapotheke gemacht werden. [5.] Ubrigens hat der physikus bey strenger achtung dafür zu sorgen, daß die den kranken dienenden personnen (als die herren wundarzte, ober- und unterkrankenwärterinnen) in einigkeit u(nd) liebevoller sanftmuth genau ihre pflichten erfüllen und jeder in seinen wirkungskreis den armen leidenten willig und liebreich die erforder(liche) hilfe leisten. Sollte er bey einem oder anderen individuen das gegentheil bestättigt sehen, so hat er sogleich der verwaltung davon dief anzeige zu machen und auf änderung oder gänzliche entfernung antragen. [6.] Was die sorgfalt für reine luft, nöthige heitzung u(nd) reinlichkeit der krankenzimer, reinigung der betten, wäsche, kleidung und der kranken betrifft, so wird gewiß jeder gebildete wissenschaftliche und einsichtsvolle arzt sorgfältig darauf achten. a–a Korr. am linken Rand aus eine hohere behörde. b Korr. aus f-. c -ge- über der Zeile eingefügt. d Korr. aus mildernten. e Folgt d, getilgt. f Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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