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964 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
Nr. 154
Instruktion für den Bürgerspital-Physikus in St. Marx.
Wien, 1819
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LXXI, 10 (Entwurf)
Druck: liNöcker, unzucht 255–256 (mit Lesefehlern).
Instruction für den physicus des bürgerspitals zu St. Marks in Wien
[1.] Der physikus dieser anstalt hat für das wohl der ihm anvertrauten kranken mit
den besten willen und nach allen seinen kräften zu wirken, alles nachtheilige entweder
auf der stelle abschaffen oder, wenn es außer seinem wirkungskreise liegt, durch anzeige
an diea verwaltung und durch diese an die ko(mmissi)ona abzuwenden trachten, damit
er seinen zweck erreiche, nähmlich heilung der kranken, milderung der leiden bey
unheilbaren und sonst trost denen aus hohen alter unvermeidlich dem grabe zueilenden.
Unter seiner leitung stehen die herren wundärzte, ober- und unterkrankenwärterinnen.
[2.] Zu diesem ende muß er täglich eine ordinationsstunde geben und zwar im somer
um 7, im winter um 8 uhr morgens. Sollten epidemische oder sonstige bedeutendeb
krankheiten seine gegenwart öfter fordern, so versteht sich es von selbst, daß der wahre
gewissenhafte arzt ohne aufforderung seiner ärztlichen pflicht genüge leisten wird.
[3.] Die ordinationsstunde wird mit der glocke angezeigtc, wodurch alle kränkelnden
ins ordinationszimmer berufen werden, welche dann nach dem gutachten des physicus
entweder als wirklich kranke auf das krankenzimer gelegt oder aber als kränkelnde mit
milderndend medicamenten nach ihrer wohnung entlassen werden.
[4.] Nach dieser ordination geht der physikus in begleitung der herrn wundärzte und
krankenwärterin in die krankenzimmer von bett zu bett. Einen kranken nach den andern
nach wissen, pflicht u(nd) gewissen das diätetische verhalten [/] anzuordnen, und die nach
seiner einsicht dienlichen medicamente zu verschreiben und die endigung der ordination
durch unterzeichnung seines nahmens in das medicamentenbuch anzuzeigen und sorgen,
dass die medicamente aus der apotheke durch den medizinträger, sobald als möglich,
herbeygeschafft, oder wenn es thunlich und nöthig iste in der hausapotheke gemacht werden.
[5.] Ubrigens hat der physikus bey strenger achtung dafür zu sorgen, daß die den kranken
dienenden personnen (als die herren wundarzte, ober- und unterkrankenwärterinnen)
in einigkeit u(nd) liebevoller sanftmuth genau ihre pflichten erfüllen und jeder in seinen
wirkungskreis den armen leidenten willig und liebreich die erforder(liche) hilfe leisten. Sollte
er bey einem oder anderen individuen das gegentheil bestättigt sehen, so hat er sogleich der
verwaltung davon dief anzeige zu machen und auf änderung oder gänzliche entfernung antragen.
[6.] Was die sorgfalt für reine luft, nöthige heitzung u(nd) reinlichkeit der krankenzimer,
reinigung der betten, wäsche, kleidung und der kranken betrifft, so wird gewiß jeder
gebildete wissenschaftliche und einsichtsvolle arzt sorgfältig darauf achten.
a–a Korr. am linken Rand aus eine hohere behörde.
b Korr. aus f-.
c -ge- über der Zeile eingefügt.
d Korr. aus mildernten.
e Folgt d, getilgt.
f Über der Zeile nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin