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970 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
keine andere [/] chymica von denen wasserbrennern oder lanndtfahrern in die apoteckhen
erkauffen, die ihme dann bey der jähr(lichen) visitation zu seinem schadten alß ungewisse
unndt unsichere medicamenta wurden verworffen werden.
[10.] Zehentens solle er auch die pretiosa, kostbahre unnd theure arzneyen alß
perl, edlgstain, pezoar, ainhorn, bisen, ambra, confectionem, alhermes, hyacinthi,
balsamb unndt distillirte aromatische oliteten in seiner verwahrung halten unnd wie
er die destillata nicht durch zinnen, sondern glässernen geschier zuerichten lassen, also
solle er auch die decocta in erdene, saubere unnd wohl glasßierte geschier praepariren
unndt kochen lassen oder, so sie in mössing müessen gekocht werden, nach vollbrachter
decoction alsobalden in erdene wohl verglassirte geschier umgiessen unndt aufbehalten
lassen.
[11.] Ailfftens solle er auch ein gewisse weibs persohn im spital unterweisen, welche
denen weibs persohnen die nothwendige clistier unndt stuel zäpflein beybringen könne.
[12.] Zwölfftens solle er keinen gesellen annehmen, er seye dann von ihm oder dem
ordinario medico seines [/] wanndlß oder geschickhlichkeit halber befragt, von wannen,
wo er disciplinirt, servirt, wie lang an ain jeden orth, ob er der lateinischen sprach
erfahren, fürnemblich aber, ob er ein botanicus seye unndt die zur apotheckhen gehörige
kreitter, gewäx, mineralia, metalla unnd anders kenne, wann er dann in bemelten puncten
wohl qualificirt, auch anderstwo sich ehrlich unndt wohl verhalten, solle er ihme auf
vorgewisene testimonia anzunehmen, hingegen dem jenigen, so unfleissig, versoffen, stolz
unndt unfreundlich sich erzaigt, abzuschaffen unndt zubeurlauben macht haben.
[13.] Dreyzechentens solle auch der provisor die gesellen dahin halten, daß sie sich
in der apoteckhen jederzeit fleissig unndt niechtern befindten lassen, den leuthen mit
aller bescheidenheit antwortten, dieselben sowohl bey tag alß nacht der möglichkeit nach
befürderen unndt mit der begehrten arzney abförtigen, auch mit der tax nicht übersezen.
[14.] Vierzechentens solle auch der provisor oder gesellen allemahl persöhnlich in der
apoteckhen zugegen seyn, so die gesellen mit arbeit überladten, der provisor in der noth
unndt eyll denenselben helffen.
[15.] Funffzechentens ebenmässig sollen auch die discipul oder lehr jungen, so
die kunst zulehrnen aufgenohmen, eines zimblichen alters, der catholischen religion
zuegethann, auch der lateinischen sprach nach notturfft erfahren, fürnemblich aber
fromm unndt getreu seyn, unndt der treu halber bürgschafft laisten, damit aber die
lehrjungen sich der gebühr nach jederzeit verhalten, soll der gesell achtung geben unndt
so sie sich ungebührlich verhielten oder nachlässig wären, solle er selbige darumben
straffen oder nach beschaffeneit dem provisori anzaigen.
[16.] Sechzechentens unndt wie der provisor unndt gesellen dem lehrjungen die
apoteckhen niemahl allein zuvertrauen hatt, also solle er auch bey seinen untergebenen
verhüetten, daß niemandt von der hapell, hassenschmalz, spänische muckhen, weise
nießwurz, arsenicum, mercurium sublimatum noch keine der abtreibenden arzneyen
unndt andere dergleichen gifftige schädliche ding verkaufft unndt ohne gewisse ursach
unbekanndten leüthen dargeben unndt verkaufft werden, darzue dann sondere geschier,
mörser, postill, masß unndt waagen müessen gehalten werden, auch wann [/] dergleichen
verkaufft, deß kauffers nahmen, stanndt, condition unndt vorgebrachte ursach
aufgeschrieben werden.
[17.] Siebenzechentens daß geldt, so von der hanndt unndt auß deß spitals gemachten
unndt verkaufften arzneyen täglich einkombt, soll in eine versperte cassam getreulich
eingelegt werden, darzue dann der herr spitlmaister ainen unnd der provisor den anderten
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin