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974 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
oder durchfahren mit zeitigen vorgraben und aufwerffen verwehre, benebens auf begern
[/] gschiermayr sich bey dem re(verend)o müstpraiten jederzeit einfinden solle.
[14.] Vierzehenten soll er, vatter, fleißig nachsehen, ob die armmen auch auf denen
stüben ihr speis und trankh, wie es sonsten außgespeist wierdt, von denen bestelten
dienstpotten empfahen thuen.
[15.] Funfzehenten soll er auf die schadthaffte vleißig obacht halten, daß dieselben
durch den arzten versehen werden, damit nit etwan clag fürkhommen mechte, und
wegen der arzney, so herr doctor verordnet, denen armen ordentlich gebraucht und
appliciert werde, und zum fahl der arzt die armen nit embsig und sauber alle tag, wie es
gebreichig, verbinden oder der außspeißer die arzney nit wohl appliciren solte, solches
herrn spitlmaister umb remedierung anzaigen.
[16.] Sechzehenten zum fahl von der hochlöb(lichen) n(ieder) ö(sterreichischen)
regierung oder dem kay(serlichen) stattger(ich)t ein bevelch khommen mechte, solches
dem herrn spitlmaister alsobalden zu wisen machen thue, und sich daß wenigste
undterwinde, damit verere verordnung beschechen möge.
[17.] Sibenzehenten soll er, vatter, sein guete obacht haben, daß ainige persohn
ohne zetl von ihr g(na)d(en) herrn burgermaister und ohne beschauzetl (ausser den
pilgramb jedoch auch der gestalten, wan sie, wie gebreichig, ihr foedi undt glaubwürdtige
urkhundten vorzuweisen haben) angenohmen werde, welche zetl er, herrn spitlmaister,
zum übersehen, überliffern undt volgents wider zu seinen handten behaltungs weiß zu
etwan künfftiger nachricht nehmen solle. [/]
[18.] Achtzehenten soll er auf die stüben guete achtung halten, damit dieselben sambt
denen gättern in sommer umb acht uhr (ausser der arbeith) und im winter umb fünff uhr
zu petleuth gespert werden, daß sich nit arme auf der gassen finden lassen und die armen
ihren roßenkranz und gebett vleißig verrichten thuen.
[19.] Neunzehendten so balden ein persohn, es seye man oder weib, in daß spitall
gebracht wiert, solches dem herrn pfahrer andeüten, damit selbige mit dem hey(ligen)
sacrament versehen werden khan, und, zum fahl sy uncatholisch sein mechte, durch den
herrn pfahrer underwisen werden solle.
[20.] Zwainzigisten soll der vatter vleißig achtung geben, daß kheine persohn sich
in dem spitall verstekhe, dardurch, sonderlich mit denen unsinigen, vill ungelegenheit
verursacht werden khan.
[21.] Ainundtzwainzigisten soll er auf die in sibenkhotter, auch anderer orthen im
spitall befindenten blödtsinigen oder andere leuth guete achtung geben, damit dieselbigen
nit nachleßiger weiß verwahrlost werden und also dahin sterben, auf daß die schweren
verantworttungen verhiettet werden mögen.
[22.] Zwayundtzwainzigisten soll der siechvatter sein todtenbuch, darein die
abgestorbenen geschriben werden, sauber und rain halten, damit wan ehrliche leuth umb
die verstorbenen nachfragen, es sey uber lang oder kurz, solche richtig befunden werden
mögen, und wan todten khundtschafften begert werden, selbiges umb der außferttigung
willen herrn spitlmaister angezaigt werde.
[23.] Dreyundtzainzigisten [!] soll er, siechvatter, sowoll und sein weib auf allen stüben,
auf die dienst[/]potten, man- und weibspersohnen ihr guete obacht haben, daß wan ein
persohn mit todt abgehet, ihr verlasßene sachen nit verzuckht oder durch die dienstpotten
abgetragen werden mag, es soll auch der verstorbene in beisein des siechvatter mit denen
siechkhnechten besucht werden und sein verlaßung, was es sein möcht, herrn spitlmaister,
allermassen vorhero under dem fünfften puncten verstandten, überantwortten.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin