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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 974 -
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974 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) oder durchfahren mit zeitigen vorgraben und aufwerffen verwehre, benebens auf begern [/] gschiermayr sich bey dem re(verend)o müstpraiten jederzeit einfinden solle. [14.] Vierzehenten soll er, vatter, fleißig nachsehen, ob die armmen auch auf denen stüben ihr speis und trankh, wie es sonsten außgespeist wierdt, von denen bestelten dienstpotten empfahen thuen. [15.] Funfzehenten soll er auf die schadthaffte vleißig obacht halten, daß dieselben durch den arzten versehen werden, damit nit etwan clag fürkhommen mechte, und wegen der arzney, so herr doctor verordnet, denen armen ordentlich gebraucht und appliciert werde, und zum fahl der arzt die armen nit embsig und sauber alle tag, wie es gebreichig, verbinden oder der außspeißer die arzney nit wohl appliciren solte, solches herrn spitlmaister umb remedierung anzaigen. [16.] Sechzehenten zum fahl von der hochlöb(lichen) n(ieder) ö(sterreichischen) regierung oder dem kay(serlichen) stattger(ich)t ein bevelch khommen mechte, solches dem herrn spitlmaister alsobalden zu wisen machen thue, und sich daß wenigste undterwinde, damit verere verordnung beschechen möge. [17.] Sibenzehenten soll er, vatter, sein guete obacht haben, daß ainige persohn ohne zetl von ihr g(na)d(en) herrn burgermaister und ohne beschauzetl (ausser den pilgramb jedoch auch der gestalten, wan sie, wie gebreichig, ihr foedi undt glaubwürdtige urkhundten vorzuweisen haben) angenohmen werde, welche zetl er, herrn spitlmaister, zum übersehen, überliffern undt volgents wider zu seinen handten behaltungs weiß zu etwan künfftiger nachricht nehmen solle. [/] [18.] Achtzehenten soll er auf die stüben guete achtung halten, damit dieselben sambt denen gättern in sommer umb acht uhr (ausser der arbeith) und im winter umb fünff uhr zu petleuth gespert werden, daß sich nit arme auf der gassen finden lassen und die armen ihren roßenkranz und gebett vleißig verrichten thuen. [19.] Neunzehendten so balden ein persohn, es seye man oder weib, in daß spitall gebracht wiert, solches dem herrn pfahrer andeüten, damit selbige mit dem hey(ligen) sacrament versehen werden khan, und, zum fahl sy uncatholisch sein mechte, durch den herrn pfahrer underwisen werden solle. [20.] Zwainzigisten soll der vatter vleißig achtung geben, daß kheine persohn sich in dem spitall verstekhe, dardurch, sonderlich mit denen unsinigen, vill ungelegenheit verursacht werden khan. [21.] Ainundtzwainzigisten soll er auf die in sibenkhotter, auch anderer orthen im spitall befindenten blödtsinigen oder andere leuth guete achtung geben, damit dieselbigen nit nachleßiger weiß verwahrlost werden und also dahin sterben, auf daß die schweren verantworttungen verhiettet werden mögen. [22.] Zwayundtzwainzigisten soll der siechvatter sein todtenbuch, darein die abgestorbenen geschriben werden, sauber und rain halten, damit wan ehrliche leuth umb die verstorbenen nachfragen, es sey uber lang oder kurz, solche richtig befunden werden mögen, und wan todten khundtschafften begert werden, selbiges umb der außferttigung willen herrn spitlmaister angezaigt werde. [23.] Dreyundtzainzigisten [!] soll er, siechvatter, sowoll und sein weib auf allen stüben, auf die dienst[/]potten, man- und weibspersohnen ihr guete obacht haben, daß wan ein persohn mit todt abgehet, ihr verlasßene sachen nit verzuckht oder durch die dienstpotten abgetragen werden mag, es soll auch der verstorbene in beisein des siechvatter mit denen siechkhnechten besucht werden und sein verlaßung, was es sein möcht, herrn spitlmaister, allermassen vorhero under dem fünfften puncten verstandten, überantwortten.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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