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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 976 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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976 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) Urkhundt dessen ist ihme, siechvattern, undter wolgedachtes spitalls signet und dero [/] wolverordneten herrn superintendenten und spitlmaisters handtschrifft disße instruction verferttigter zugestelt worden. Actum Wienn burgerspitahl, dem ersten Februarii sechzehenhundert und sibenzig. Thom(asius) Wolff Puechenegger, mpria. Bart(holomäus) Schletzer von Schönberg Johann Staindl, mpria. Reichardt Wallner, spitlmaister. Nr. 159 Instruktion für den Bürgerspital-Lazarettvater in Wien. Wien, 1658 September 13 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines vatters in dem lazareth, weßen er sich in verrichtung seines diensts zuverhalten hat. Instruction eines vatters in dem lazareth, welchermaßsen sich derselb in verrichtung seines diensts zuverhalten hat [1.] Erstlichen unnd dieweillen ihme, vatter, die ganze verwesung des lazareths anvertrauet, solle er zuforderist auf erbarkeit, zucht unnd gueten wandl sowol für sich selbst unnd die seinigen als auch die armen unnd deren dienstboden guete obacht haben, kheinerley unzucht, gottslesterung oder andere leichtfertigkheit gestatten, sondern die undergebene vilmehr zu allen gueten siten, erbarkeit unnd gottseeligen wandl anweisen, absonderlich aber die armen zu verrichtung des gewöhnlichen gebetts anhalten, damit Gott durch solches umb sovil mehr versöhnet werden unnd seinen gerechten zorn abwendten möchte. [2.] Anderten solle er auch auf das haußwesen, unnd waß demselben anhengig sein, guete obsicht haben, damit, wo ichtwaß an den gemeüer, dächern, öfen, fenstern unnd andern gebrechen oder zu [/] grund gehen wolte, solches zeitlichen gebeßert unnd nothwendige fürsehung beschehen khönne, zu dem end er dan solches jedesmals dem herrn spitlmaister bey zeiten anzaigen undt entweders schrifft- oder mundlich erindern solle. [3.] Drittens solle forderist auf dennen stüben unnd so dan auch sonnst im hauß allenthalben guete sauberkheit gehalten, feuer unnd liecht wol verwahrt werden, unnd zu dem end der vatter die stüben und feuerstatt des tags öffters visitiern, insonderheit aber winterszeit alle nacht in dennen kucheln unnd öfen, wie das feuer verwahrt seye, zuesehen. [4.] Vierttens solle der vatter guete achtung geben, das von dennen bestelten dienstpotten dennen armen leüthen recht gewarttet, das jenige, so von dema herrn medico in arzneyen ihnnen verordnet wird, mit höchsten fleiß unnd ohne verzug geraicht, wie nicht wenniger ihr lein- und pethgewand sauber gehalten, auch sie sonnsten also versorget werden, damit einige clag hierwider nicht fürkhombt, absonderlich aber solle woll achtung gegeben werden [/] auf die unsinigen und welche im kopf verwürt sein, damit a Folgt bestelten, getilgt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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