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976 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
Urkhundt dessen ist ihme, siechvattern, undter wolgedachtes spitalls signet und dero [/]
wolverordneten herrn superintendenten und spitlmaisters handtschrifft disße instruction
verferttigter zugestelt worden. Actum Wienn burgerspitahl, dem ersten Februarii
sechzehenhundert und sibenzig.
Thom(asius) Wolff Puechenegger, mpria.
Bart(holomäus) Schletzer von Schönberg
Johann Staindl, mpria.
Reichardt Wallner, spitlmaister.
Nr. 159
Instruktion für den Bürgerspital-Lazarettvater in Wien.
Wien, 1658 September 13
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines vatters in dem lazareth, weßen er sich in verrichtung seines
diensts zuverhalten hat.
Instruction eines vatters in dem lazareth, welchermaßsen sich derselb in verrichtung
seines diensts zuverhalten hat
[1.] Erstlichen unnd dieweillen ihme, vatter, die ganze verwesung des lazareths
anvertrauet, solle er zuforderist auf erbarkeit, zucht unnd gueten wandl sowol für sich
selbst unnd die seinigen als auch die armen unnd deren dienstboden guete obacht haben,
kheinerley unzucht, gottslesterung oder andere leichtfertigkheit gestatten, sondern die
undergebene vilmehr zu allen gueten siten, erbarkeit unnd gottseeligen wandl anweisen,
absonderlich aber die armen zu verrichtung des gewöhnlichen gebetts anhalten, damit
Gott durch solches umb sovil mehr versöhnet werden unnd seinen gerechten zorn
abwendten möchte.
[2.] Anderten solle er auch auf das haußwesen, unnd waß demselben anhengig sein,
guete obsicht haben, damit, wo ichtwaß an den gemeüer, dächern, öfen, fenstern unnd
andern gebrechen oder zu [/] grund gehen wolte, solches zeitlichen gebeßert unnd
nothwendige fürsehung beschehen khönne, zu dem end er dan solches jedesmals dem herrn
spitlmaister bey zeiten anzaigen undt entweders schrifft- oder mundlich erindern solle.
[3.] Drittens solle forderist auf dennen stüben unnd so dan auch sonnst im hauß
allenthalben guete sauberkheit gehalten, feuer unnd liecht wol verwahrt werden, unnd zu
dem end der vatter die stüben und feuerstatt des tags öffters visitiern, insonderheit aber
winterszeit alle nacht in dennen kucheln unnd öfen, wie das feuer verwahrt seye, zuesehen.
[4.] Vierttens solle der vatter guete achtung geben, das von dennen bestelten
dienstpotten dennen armen leüthen recht gewarttet, das jenige, so von dema herrn medico
in arzneyen ihnnen verordnet wird, mit höchsten fleiß unnd ohne verzug geraicht, wie
nicht wenniger ihr lein- und pethgewand sauber gehalten, auch sie sonnsten also versorget
werden, damit einige clag hierwider nicht fürkhombt, absonderlich aber solle woll
achtung gegeben werden [/] auf die unsinigen und welche im kopf verwürt sein, damit
a Folgt bestelten, getilgt.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin