Page - 986 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 986 -
Text of the Page - 986 -
986 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
Niclas Michael Schweitzer, spitlmeister
Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber
[L. S.] Jacob Matthias Sarä, vatter in Khlagbaum
Nr. 162
Instruktion für Simon Lorenz Hendl, Bürgerspital-Obersiechenvater in St. Marx.
Wien, 1715 Dezember 16
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Pr(aesentato) 7. Jan(uar) 1715. Instruction herrn Hendl betr(effend).
Instruction deß in dem armen hauß zu St. Marx neu aufgenohmmenen obervatters etc.
[1.] Erstlichen ist er, obervatter, mit allen gehorsamb einen löb(lichen) statt magistrat,
denen herrn superintendenten und spittlmaister verpflichtet, so dann zu observierung
alles respects an dem aldasigen herrn haußpfleger gewisen und solle er alles dises
unwaigerlich verrichten, waß ihm von ermelten herrn haußpfleger in billichen sachen
anbefohlen wirdt; und weillen
[2.] andertens ihme die obervatter stölle bloß allein über die aldar sich befündtliche
ordinari vatter und muetter und sonsten zu keinen andern ziel undt endt conferiret
worden ist, und derohalben demeselben die aufsicht auf die erst ermelte vatter und
muetter, über die arme aber die obsorg anvertrauet wirdt, alß wierdt er ihme beedes
orthes alles bestermasßen zu unermietteten fleißes angelegen sein lasßen, jedoch wann
in ein oder andern ausßer diser instruction noch etwaß extra vorzukheren vorkhommben
mechte, darvon solte er gleich dem herrn haußpfleger nachricht ertheillen und ohne
desßen wisßen mit oder beysein nichts unternehmen.
[3.] Drittens mit annehmung deren armen wurde die sach biß anhero solcher
gestalten gehalten, nemb(lich) daß der ankommende jederzeith ein passier zetl von ihro
gnaden herrn burgermaister oder von dem löb(lichen) statt magistrat eine verordnung
nebst der bschau zetl an dem herrn haußpfleger [/] überbracht und so dann daß jenige
von selbsten beobachtet hat, waß desßen inhalt ware; allein weilen dermahlen ein
obervatter aufgestellet ist, alß bleibet es noch bey dißer ordnung und wierd derselbe
von ermelten herrn haußpfleger jedesmahls zu vernehmben haben, waß mit dem
ankommenden armen vorzukheren seye, in dessen hat und solle er, obervatter, ohne
wisßen deß herrn haußpflegers kein arme pershon in daß arme hauß an- oder aufnehmen;
wann nun
[4.] viertens einige pershon mit obgemelt ein oder anderer pasßierung in daß arme
hauß zu dem herrn haußpfleger angekommen und von darauß an ihme, obervatter,
angewißen ist, solte er, obervatter, nochmahlen dieselbe durch den armenhauß artzten
oder bindtknecht beschauen lasßen, und wohin oder auf waß vor eine stuben demnach
der arzt oder bindtknecht solche pershonen zu thuen erkennet, aldahin solle er,
obervatter, auch selbe logiren, davon aber nicht weniger so gleich dem herrn haußpfleger
nachricht ertheillen, damit derselbe in seinen über die gesambte arme führenden
protocoll die ordentliche vorschreibung der einlogirten pershon an orth und stuben
vornehmen kann. Alß aber
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin