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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 986 -
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986 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) Niclas Michael Schweitzer, spitlmeister Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber [L. S.] Jacob Matthias Sarä, vatter in Khlagbaum Nr. 162 Instruktion für Simon Lorenz Hendl, Bürgerspital-Obersiechenvater in St. Marx. Wien, 1715 Dezember 16 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Pr(aesentato) 7. Jan(uar) 1715. Instruction herrn Hendl betr(effend). Instruction deß in dem armen hauß zu St. Marx neu aufgenohmmenen obervatters etc. [1.] Erstlichen ist er, obervatter, mit allen gehorsamb einen löb(lichen) statt magistrat, denen herrn superintendenten und spittlmaister verpflichtet, so dann zu observierung alles respects an dem aldasigen herrn haußpfleger gewisen und solle er alles dises unwaigerlich verrichten, waß ihm von ermelten herrn haußpfleger in billichen sachen anbefohlen wirdt; und weillen [2.] andertens ihme die obervatter stölle bloß allein über die aldar sich befündtliche ordinari vatter und muetter und sonsten zu keinen andern ziel undt endt conferiret worden ist, und derohalben demeselben die aufsicht auf die erst ermelte vatter und muetter, über die arme aber die obsorg anvertrauet wirdt, alß wierdt er ihme beedes orthes alles bestermasßen zu unermietteten fleißes angelegen sein lasßen, jedoch wann in ein oder andern ausßer diser instruction noch etwaß extra vorzukheren vorkhommben mechte, darvon solte er gleich dem herrn haußpfleger nachricht ertheillen und ohne desßen wisßen mit oder beysein nichts unternehmen. [3.] Drittens mit annehmung deren armen wurde die sach biß anhero solcher gestalten gehalten, nemb(lich) daß der ankommende jederzeith ein passier zetl von ihro gnaden herrn burgermaister oder von dem löb(lichen) statt magistrat eine verordnung nebst der bschau zetl an dem herrn haußpfleger [/] überbracht und so dann daß jenige von selbsten beobachtet hat, waß desßen inhalt ware; allein weilen dermahlen ein obervatter aufgestellet ist, alß bleibet es noch bey dißer ordnung und wierd derselbe von ermelten herrn haußpfleger jedesmahls zu vernehmben haben, waß mit dem ankommenden armen vorzukheren seye, in dessen hat und solle er, obervatter, ohne wisßen deß herrn haußpflegers kein arme pershon in daß arme hauß an- oder aufnehmen; wann nun [4.] viertens einige pershon mit obgemelt ein oder anderer pasßierung in daß arme hauß zu dem herrn haußpfleger angekommen und von darauß an ihme, obervatter, angewißen ist, solte er, obervatter, nochmahlen dieselbe durch den armenhauß artzten oder bindtknecht beschauen lasßen, und wohin oder auf waß vor eine stuben demnach der arzt oder bindtknecht solche pershonen zu thuen erkennet, aldahin solle er, obervatter, auch selbe logiren, davon aber nicht weniger so gleich dem herrn haußpfleger nachricht ertheillen, damit derselbe in seinen über die gesambte arme führenden protocoll die ordentliche vorschreibung der einlogirten pershon an orth und stuben vornehmen kann. Alß aber
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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