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992 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
Nr. 163
Instruktion für den Bürgerspital-Kuchelmeister (und zugleich Schaffer) in Wien.
Wien, 1718 Juli 1
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines kuchlmaisters bey der burgerspital alhier, welcher zu gleich
die schaffer dienst zuverrichten hat. P(rae)s(entato) den 11ten Julii 1718.
Instruction eines kuchlmaisters bey der burgerspittal alhier, welcher zugleich die
schafferdienst alda zuverrichten hat
[1.] Erstlichen ist er mit allem gehorsamb und respect an einen löb(lichen)
statt magistrat und zugleich an die jederzeith respective burgerspitallerische herrn
superintendenten gewißen und, waß von darauß in billichen sachen ihme anbefohlen
wirdt, ein solches ist er allezeith unwaigerlich zuverrichten schuldig.
[2.] Andertens so wirdt ihme, kuchlmaister, die gesambte armer leith speiß mit
allen darinen begreiffenden naturalien von schmalz, salz, grieß, mehl, arbeß, linßen,
brein, reiß, krauth, rueben, baum unnd leinöhl, körzen, össig unnd waß noch immer
dahin zur verkochung alß petersill, sallath und kelch erforderlich ist, sonderlich
daß gewürtz von pfeffer, ingber unnd lorber auf ordentliche verrechnung ausser des
krauths, rueben und deß grienen kreitls und deß zu höfenmarkhs zeith abnehmenten
hafner gschirs ybergeben, doch dergestalten, daß, wan in ein oder der andern sorth ein
grosser einkhauff gemacht werden mueß, hat er, kuchlmaister, [/] dem khauff zwar vor
sich selbsten so würthschafftlich und dem armen hauß zu nutzen alß immer möglich
zu machen, dem gemachten khauff aber dem herrn spittlmaister und gegenschreiber zu
notificiren und sodann darumben daß tractirte gelt gegen quittung auß der spittlambts
cassa zu empfangen, demnach er, kuchlmaister, die außzahlung gegen gleichmäsßiger
von verkhauffer nehmender quittung, welchea derselbe zu belegung seiner rechnung
fleissig aufzubehalten hat, zu pflegen, belangend aber einen ringern khauff bey 20 biß
hechstens 30 gulden, dißer wird ihme seinem abgelegten jurament gemesß alleinig
zuthuen anvertrauet, derohalben auch demselben von einer zeith in die andere von herrn
spittlmaister und gegenschreiber hundert biß zweyhundert gulden gegen quittung auf
ebenmässige verraittung auf des spitlambts cassa erfolget werden solte; da entgegen
[3.] drittens solle der einkhauff deren victualien allzeit zu rechter zeit getreü, ehrlich
und ohne der geringsten eigennuzigkheit beschehen, [/] den völligen abgang an ein oder
der andern sorthen nicht erwartten, auch sich an die vorig oder dermahlige khauffleith,
handler oder wer er seye, wan die wahren nicht frisch und authentisch oder in einem
dem armen hauß nuzlichen preiß von selbigen nicht zu bekhommen wären, keines weegs
binden lassen, sondern dahin mit dem einkhauff antragen, wo frische und guett gerechte
wahren in einer wollfaille zu bekhommen sein mechten. Und wan demnach
[4.] vierttens die grosße arme leith kuchel in dem spittal und zu gleich in daß
krankhenhauß vor die statt, dan nacher St. Marx einige verspeisßungs waren abzugeben
nöttig sein, so hat er, khuchlmaister, und zwahr so es thuenlich alle wochen ein oder zwey
mahl auf jenne orth die abgaab zu pflegen, die specification, welche die arme leith kuchl
a Am linken Rand nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin