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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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Seite - 992 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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992 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) Nr. 163 Instruktion für den Bürgerspital-Kuchelmeister (und zugleich Schaffer) in Wien. Wien, 1718 Juli 1 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines kuchlmaisters bey der burgerspital alhier, welcher zu gleich die schaffer dienst zuverrichten hat. P(rae)s(entato) den 11ten Julii 1718. Instruction eines kuchlmaisters bey der burgerspittal alhier, welcher zugleich die schafferdienst alda zuverrichten hat [1.] Erstlichen ist er mit allem gehorsamb und respect an einen löb(lichen) statt magistrat und zugleich an die jederzeith respective burgerspitallerische herrn superintendenten gewißen und, waß von darauß in billichen sachen ihme anbefohlen wirdt, ein solches ist er allezeith unwaigerlich zuverrichten schuldig. [2.] Andertens so wirdt ihme, kuchlmaister, die gesambte armer leith speiß mit allen darinen begreiffenden naturalien von schmalz, salz, grieß, mehl, arbeß, linßen, brein, reiß, krauth, rueben, baum unnd leinöhl, körzen, össig unnd waß noch immer dahin zur verkochung alß petersill, sallath und kelch erforderlich ist, sonderlich daß gewürtz von pfeffer, ingber unnd lorber auf ordentliche verrechnung ausser des krauths, rueben und deß grienen kreitls und deß zu höfenmarkhs zeith abnehmenten hafner gschirs ybergeben, doch dergestalten, daß, wan in ein oder der andern sorth ein grosser einkhauff gemacht werden mueß, hat er, kuchlmaister, [/] dem khauff zwar vor sich selbsten so würthschafftlich und dem armen hauß zu nutzen alß immer möglich zu machen, dem gemachten khauff aber dem herrn spittlmaister und gegenschreiber zu notificiren und sodann darumben daß tractirte gelt gegen quittung auß der spittlambts cassa zu empfangen, demnach er, kuchlmaister, die außzahlung gegen gleichmäsßiger von verkhauffer nehmender quittung, welchea derselbe zu belegung seiner rechnung fleissig aufzubehalten hat, zu pflegen, belangend aber einen ringern khauff bey 20 biß hechstens 30 gulden, dißer wird ihme seinem abgelegten jurament gemesß alleinig zuthuen anvertrauet, derohalben auch demselben von einer zeith in die andere von herrn spittlmaister und gegenschreiber hundert biß zweyhundert gulden gegen quittung auf ebenmässige verraittung auf des spitlambts cassa erfolget werden solte; da entgegen [3.] drittens solle der einkhauff deren victualien allzeit zu rechter zeit getreü, ehrlich und ohne der geringsten eigennuzigkheit beschehen, [/] den völligen abgang an ein oder der andern sorthen nicht erwartten, auch sich an die vorig oder dermahlige khauffleith, handler oder wer er seye, wan die wahren nicht frisch und authentisch oder in einem dem armen hauß nuzlichen preiß von selbigen nicht zu bekhommen wären, keines weegs binden lassen, sondern dahin mit dem einkhauff antragen, wo frische und guett gerechte wahren in einer wollfaille zu bekhommen sein mechten. Und wan demnach [4.] vierttens die grosße arme leith kuchel in dem spittal und zu gleich in daß krankhenhauß vor die statt, dan nacher St. Marx einige verspeisßungs waren abzugeben nöttig sein, so hat er, khuchlmaister, und zwahr so es thuenlich alle wochen ein oder zwey mahl auf jenne orth die abgaab zu pflegen, die specification, welche die arme leith kuchl a Am linken Rand nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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