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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 993
in der statt und daß kranckhenhauß vor der statt betrifft, von dem aldaßigen stiegen
vattern durch den koch unndt zu St. Marx durch alldasßigen haußpfleger zu erwartten,
welche, wann die victualien nach der specification ervolget, ordentlich von stiegen[/]vatter
und haußpfleger quittiret und von ihme, kuchlmaister, zu belegung seiner jahrsrechnung
ebenfahls fleissig aufbehalten werden sollte. Es solte aber, weillen an die off(icier) und
dienstboden die naturalien völlig aufgehebt worden seint, er, kuchlmaister, von solchen
speiß wahren niemanten daß geringste in sonsten ervolgen lasßen. Und weillen dann
[5.] fünfftens mit der einkhauffung dann dem ybernamb, folgsamber abgaab wie auch
mit der aufrigl und erfrischung gesambter speiß wahren, absonderlich mit der seüberung
krauth und rueben, füll und ansezung deß esßigs, dan derley mehrerer nothwendigkheit
vill zu thuen gibet, so er, kuchlmaister, mit alleiniger handl nicht bestreitten könte,
weniger aigen handl daran anzulegen von selbigen begehret wirdt, und one dem
ein krauthpauer biß anhero zu derley arbeith in cost und lohn stehet, alß wird ihme,
kuchlmaister, solcher krauthbauer zu jennen verrichtung, und waß zu diensten dardurch
dem armen hauß beschehen khann, [/] allein subordiniret, auch zum fall, so es die noth
erforderte, der thorwärtl, welcher eben zu aller dergleichen spittals nothwendigkheiten
gebraucht wirdt, dahin angehalten, da entgegen, wan einige kuchlwahren verderblich
wurden, keine entschuldigung von ihme, kuchlmaister, angenohmen werden wurde.
[6.] Sechstens so wird auch er, kuchlmaister, dahin gehalten, daß er täg(lich)
zweymahl gegen mittag und nachts essenzeith in die armen leith kuchl gehe, dem
koch und der köchin bey der verkochung embsig nachsehe, die speißen, ob selbe gueth
und woll ausgekocht, vercoste und, so vill alß möglich, die vorkhomende fäller daran
remedire, wie auch guette obsicht unter der hand trage, damit von denen portionen
nichts verzogen, die abschöpfende faisten hinwiderumb denen armen zua andern speißen
angewendet und nichts ungleiches in der kuchl gestattet werde. Nicht weniger wirdet
[7.] sibentens ihme, kuchlmaister, auch zugleich daß gesambte spittal salz auf
ordentliche verrechnung ybergeben, dasßelbe solle er [/] in dem hierzue verordneten
salzgwölb guett truckhen halten, damit es nicht feücht werde und schmöltze, waß aber
die abgaab daran anbelangt (aldie weillen alles deputat und verehrungs salz genzlichen
aufgehebet ist), diße hat er allein auf begehren des stiegenvatters [!] gegen quittung in
die armen leith kuchl, also auch dem haußpfleger zu St. Marx und dem pfisterer in dem
spittal zu bachung deß brodts und sonsten niemandt andern, ervolgen zu lassen, und
weillen dan jährlichen daran ein yberschuß verbleibet, hat er, kuchlmaister, dem herrn
spittlmaister und gegenschreiber darvon nachricht zu ertheillen, dise werden (jedoch
damit khein abgang ervolge) auf schrifftliches anzaigen an einen statt rath einen theill
darvon verkhauffen, daß gelt dem armen hauß, gleich wie biß anhero beschehen,
verraiten, ihme, kuchlmaister, aber zu ad justirung der dariber fihrenden salz raittung
jedesmals umb daß verkhauffente recognition ertheillen. Waß nun
[8.] achtens die verraittung yber die speiß und daß salz belanget, darvon wirdet
ihme, kuchl[/]maister, von gm(eine)n stattbuchhalterey auß ein eingerichtes formular
behendiget werden. Nach solchem wirdt er sein raittung zu fihren und nach jeglichen
jahrs außgang, nachdem zur neyen jahrs zeith von buechhalterey auß die vorraths
beschreibung vorgenohmen sein werden, unter desßen ferttigung lengstens ein monath
hernach widerholter buchhalterey einzureichen wissen. Und weillen dan
[9.] neüntens er, kuchlmaister, auch zugleich eines in sonsten aigents gestelt gewesten
a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin