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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 993 -
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Seite - 993 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 993 in der statt und daß kranckhenhauß vor der statt betrifft, von dem aldaßigen stiegen vattern durch den koch unndt zu St. Marx durch alldasßigen haußpfleger zu erwartten, welche, wann die victualien nach der specification ervolget, ordentlich von stiegen[/]vatter und haußpfleger quittiret und von ihme, kuchlmaister, zu belegung seiner jahrsrechnung ebenfahls fleissig aufbehalten werden sollte. Es solte aber, weillen an die off(icier) und dienstboden die naturalien völlig aufgehebt worden seint, er, kuchlmaister, von solchen speiß wahren niemanten daß geringste in sonsten ervolgen lasßen. Und weillen dann [5.] fünfftens mit der einkhauffung dann dem ybernamb, folgsamber abgaab wie auch mit der aufrigl und erfrischung gesambter speiß wahren, absonderlich mit der seüberung krauth und rueben, füll und ansezung deß esßigs, dan derley mehrerer nothwendigkheit vill zu thuen gibet, so er, kuchlmaister, mit alleiniger handl nicht bestreitten könte, weniger aigen handl daran anzulegen von selbigen begehret wirdt, und one dem ein krauthpauer biß anhero zu derley arbeith in cost und lohn stehet, alß wird ihme, kuchlmaister, solcher krauthbauer zu jennen verrichtung, und waß zu diensten dardurch dem armen hauß beschehen khann, [/] allein subordiniret, auch zum fall, so es die noth erforderte, der thorwärtl, welcher eben zu aller dergleichen spittals nothwendigkheiten gebraucht wirdt, dahin angehalten, da entgegen, wan einige kuchlwahren verderblich wurden, keine entschuldigung von ihme, kuchlmaister, angenohmen werden wurde. [6.] Sechstens so wird auch er, kuchlmaister, dahin gehalten, daß er täg(lich) zweymahl gegen mittag und nachts essenzeith in die armen leith kuchl gehe, dem koch und der köchin bey der verkochung embsig nachsehe, die speißen, ob selbe gueth und woll ausgekocht, vercoste und, so vill alß möglich, die vorkhomende fäller daran remedire, wie auch guette obsicht unter der hand trage, damit von denen portionen nichts verzogen, die abschöpfende faisten hinwiderumb denen armen zua andern speißen angewendet und nichts ungleiches in der kuchl gestattet werde. Nicht weniger wirdet [7.] sibentens ihme, kuchlmaister, auch zugleich daß gesambte spittal salz auf ordentliche verrechnung ybergeben, dasßelbe solle er [/] in dem hierzue verordneten salzgwölb guett truckhen halten, damit es nicht feücht werde und schmöltze, waß aber die abgaab daran anbelangt (aldie weillen alles deputat und verehrungs salz genzlichen aufgehebet ist), diße hat er allein auf begehren des stiegenvatters [!] gegen quittung in die armen leith kuchl, also auch dem haußpfleger zu St. Marx und dem pfisterer in dem spittal zu bachung deß brodts und sonsten niemandt andern, ervolgen zu lassen, und weillen dan jährlichen daran ein yberschuß verbleibet, hat er, kuchlmaister, dem herrn spittlmaister und gegenschreiber darvon nachricht zu ertheillen, dise werden (jedoch damit khein abgang ervolge) auf schrifftliches anzaigen an einen statt rath einen theill darvon verkhauffen, daß gelt dem armen hauß, gleich wie biß anhero beschehen, verraiten, ihme, kuchlmaister, aber zu ad justirung der dariber fihrenden salz raittung jedesmals umb daß verkhauffente recognition ertheillen. Waß nun [8.] achtens die verraittung yber die speiß und daß salz belanget, darvon wirdet ihme, kuchl[/]maister, von gm(eine)n stattbuchhalterey auß ein eingerichtes formular behendiget werden. Nach solchem wirdt er sein raittung zu fihren und nach jeglichen jahrs außgang, nachdem zur neyen jahrs zeith von buechhalterey auß die vorraths beschreibung vorgenohmen sein werden, unter desßen ferttigung lengstens ein monath hernach widerholter buchhalterey einzureichen wissen. Und weillen dan [9.] neüntens er, kuchlmaister, auch zugleich eines in sonsten aigents gestelt gewesten a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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