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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 995
Nr. 164
Instruktion für den Bürgerspital-Krautbauern und Stundenrufer in Wien.
Wien, 1655 Jänner 1
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines khrautpaurns und stundtrueffers in burgerspittal alhie in
Wienn.
Instruction eines khrauthpaurr
[1.] Erstlich unnd vornemblichen solle er, khrauthpaur, mit allem gehorsamb
herrn spitlmaister und seiner hausfrauen unterworffen sein und waß von ihnen ihme
in billichen sachen geschafft und bevohlen wirdt, deme vleisßig nachgeleben und
unwaigerlich verrichten.
[2.] Andern solle er ihme das anvertraute khrauth vleisßig angelegen sein lasßen,
dasßelb fein sauber und rain halten, auch wochentlich seubern unnd puzen, damit nit
etwan mehr verwahrlost alß denen armen und dienstbothen zuthaill werde.
[3.] Dritten dieweillen vorkhombt, das bißweillen umb ein trunckha oder trinckhgelt
frembten leuthen oder sonsten weggeben werde, alß wirdet ihme alles ernnsts anbevohlen,
sich dergleichen weggebens zuenthalten, als ein getreuer dienner gegen denen armmen
zuthuen schuldtig ist.
[4.] Viertten wann dan allezeit ein khraut pauer neben seinem dienst die stundt
nächtlicher weill bis umb 12 uhr außruefft, als würdt er solches hinfüran, als wie bishero
geschehen, vleißig verrichten, auch darob sein, das daß feur und liecht woll verwahrt
werde. [/]
[5.] Lestlichen damit er gleichwollen wisße, das er nit allein alles diß, sondern
noch darzue alles daß zuthun schuldig, was er gegen Gott und dem armen hauß
zuverantwortten wais, füer dise seine bedienung aber hat er jährlichen zechen gulden
re(ichstaler) neben seiner cost, wie es dan ein solcher dienstboth allezeit gehabt hat, unnd
im übrigen, wann er sich woll helt, hat er die belohnung von Gott zu hoffen, unnd guete
befürderung zugewartten.
Urkhundt desßen ist ihme dise instruction mit des spitals signet und dero wolverordneten
herrn superintendenten unnd einen spitlmaisters hanndtschrifft und unterschribener
zugestölt worden. Actum Wienn burgerspittal, den ersten Januarii anno 1655.
[L. S.] Conradus Bramber, mpria.
N. Stapfer
Johann Braun, spitlmaister
a Folgt gelt, getilgt.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin