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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 995 Nr. 164 Instruktion für den Bürgerspital-Krautbauern und Stundenrufer in Wien. Wien, 1655 Jänner 1 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines khrautpaurns und stundtrueffers in burgerspittal alhie in Wienn. Instruction eines khrauthpaurr [1.] Erstlich unnd vornemblichen solle er, khrauthpaur, mit allem gehorsamb herrn spitlmaister und seiner hausfrauen unterworffen sein und waß von ihnen ihme in billichen sachen geschafft und bevohlen wirdt, deme vleisßig nachgeleben und unwaigerlich verrichten. [2.] Andern solle er ihme das anvertraute khrauth vleisßig angelegen sein lasßen, dasßelb fein sauber und rain halten, auch wochentlich seubern unnd puzen, damit nit etwan mehr verwahrlost alß denen armen und dienstbothen zuthaill werde. [3.] Dritten dieweillen vorkhombt, das bißweillen umb ein trunckha oder trinckhgelt frembten leuthen oder sonsten weggeben werde, alß wirdet ihme alles ernnsts anbevohlen, sich dergleichen weggebens zuenthalten, als ein getreuer dienner gegen denen armmen zuthuen schuldtig ist. [4.] Viertten wann dan allezeit ein khraut pauer neben seinem dienst die stundt nächtlicher weill bis umb 12 uhr außruefft, als würdt er solches hinfüran, als wie bishero geschehen, vleißig verrichten, auch darob sein, das daß feur und liecht woll verwahrt werde. [/] [5.] Lestlichen damit er gleichwollen wisße, das er nit allein alles diß, sondern noch darzue alles daß zuthun schuldig, was er gegen Gott und dem armen hauß zuverantwortten wais, füer dise seine bedienung aber hat er jährlichen zechen gulden re(ichstaler) neben seiner cost, wie es dan ein solcher dienstboth allezeit gehabt hat, unnd im übrigen, wann er sich woll helt, hat er die belohnung von Gott zu hoffen, unnd guete befürderung zugewartten. Urkhundt desßen ist ihme dise instruction mit des spitals signet und dero wolverordneten herrn superintendenten unnd einen spitlmaisters hanndtschrifft und unterschribener zugestölt worden. Actum Wienn burgerspittal, den ersten Januarii anno 1655. [L. S.] Conradus Bramber, mpria. N. Stapfer Johann Braun, spitlmaister a Folgt gelt, getilgt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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