Page - 998 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 998 -
Text of the Page - 998 -
998 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
armen hauß getreu undt redlich diennen wolle, dessentweegen solle er vor denen
herren superintendenten unndt spitlmaister ein ordentliches jurament ablegen, auch zu
allwertiger versicherung dem spital annehmliche caution laisten. [/]
[15.] 15. Damit er aber auch wisse, waß er für solche seine verrichtung zu lohn
unndt besoldtung habe, solche ist deß jahrs ain hundert gulden, item zur speisß täglich
zway vasß von herrn spitlmaisters tischwein, ain starckh unndt 2 pährl schwaches brodt,
mehr für sich unndt den zueschrodtknecht 3 lb. rindtfleisch, wochentlich ¾ lb. schmalz,
dreymall krautt unndt rueben, daß ganze jahr 8/8 salz, 2 mezen meel, 1 mezen grieß, 1
mezen arbeß, ain mezen linß, 1 mezen prein, monathlich 2 lb. körzen unndt 6 fl. vor
fisch; beynebens, wann er sich woll halt, hatt er vorderist die belohnung von Gott, so
dann aber guete befürderung nach gelegenheith zuerwarten.
Zu urkhundt ist disse instruction mit deß burgerspitals gewöhn(lichen) mittern signet
gefertiget unndt von denen herrn superintendenten unndt spitlmaister aigenhendig
unterschrieben unndt dem zueschrodter behändiget worden. Actum Wienn in
burgerspital, den 9ten Maii 1703.
Nr. 166
Instruktion für Martin Hoffinger, Bürgerspital-Pfister (Bäcker) in Wien.
Wien, 1714 Juli 10
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines pfisters bey dem burgerspital alhier.
Instruction eines pfisters in dem burgerspital, weßen er sich in verrichtung seines diensts
zu verhalten hat
[1.] Erst(lich) soll er mit allem gehorsamb und respect denen herrn superint(endenten),
spitlmaister undt gegenschreiber unterworffen sein und, was ihme von selbigen in billichen
sachen anbefohlen wird, demselben treu undt gehorsamblich nachkomben.
[2.] Andertens hat er alles mehl, so vor daß arme hauß zum verbachen herbey geschafft
wird, nach dem ordent(lichen) Wienner strüch durch einen geschwornen mesßer zu
übernehmen, dasselbe in denen hierzue verhandenen meelgääden wohl verwahrlich
zu halten und guete achtung zu geben, daß es bevorab sommers zeit nicht über ein ander
erhüze, sondern mit hülff des ihme adjungierten mischer und klein jun[/]ger zu rechter zeit
umbgeschlagen, geliffert und also vor schaden und verderben conserviert und bewahret werde.
[3.] Drittens wegen des meels von der mühl gibt der casstner dem pfister von zeit zu
zeit specificierte verzaichnusßen, was er vor trayd zu mahlen gegeben, nach demselben hat
er, pfister, daß mehl von müllner zu übernehmen und ihme daß selbe in sein destwegen
haltendes regisster einzuschreiben, im übrigen aber guete achtung zu geben, daß dasselbe
in der rechten quantitet, güete und weissen (allermassen die destwegen fürgenohmene
mühl proben geben) gelüffert werden, da aber solches nicht bescheche, solle er solches
alsobalden dem herrn spitlmaister und gegenschreiber an[/]zaigen, die hierüber die weitter
gehörige fürsehung thuen werden.
[4.] Vierttens was nachmahls zu notturfft des armen haußes erfordert wird, daß solle
der pfister und seine leuth alles fleisses verbachen und zwar daß laibl grosse brodt nasser
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin