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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 998 -
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Seite - 998 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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998 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) armen hauß getreu undt redlich diennen wolle, dessentweegen solle er vor denen herren superintendenten unndt spitlmaister ein ordentliches jurament ablegen, auch zu allwertiger versicherung dem spital annehmliche caution laisten. [/] [15.] 15. Damit er aber auch wisse, waß er für solche seine verrichtung zu lohn unndt besoldtung habe, solche ist deß jahrs ain hundert gulden, item zur speisß täglich zway vasß von herrn spitlmaisters tischwein, ain starckh unndt 2 pährl schwaches brodt, mehr für sich unndt den zueschrodtknecht 3 lb. rindtfleisch, wochentlich ¾ lb. schmalz, dreymall krautt unndt rueben, daß ganze jahr 8/8 salz, 2 mezen meel, 1 mezen grieß, 1 mezen arbeß, ain mezen linß, 1 mezen prein, monathlich 2 lb. körzen unndt 6 fl. vor fisch; beynebens, wann er sich woll halt, hatt er vorderist die belohnung von Gott, so dann aber guete befürderung nach gelegenheith zuerwarten. Zu urkhundt ist disse instruction mit deß burgerspitals gewöhn(lichen) mittern signet gefertiget unndt von denen herrn superintendenten unndt spitlmaister aigenhendig unterschrieben unndt dem zueschrodter behändiget worden. Actum Wienn in burgerspital, den 9ten Maii 1703. Nr. 166 Instruktion für Martin Hoffinger, Bürgerspital-Pfister (Bäcker) in Wien. Wien, 1714 Juli 10 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines pfisters bey dem burgerspital alhier. Instruction eines pfisters in dem burgerspital, weßen er sich in verrichtung seines diensts zu verhalten hat [1.] Erst(lich) soll er mit allem gehorsamb und respect denen herrn superint(endenten), spitlmaister undt gegenschreiber unterworffen sein und, was ihme von selbigen in billichen sachen anbefohlen wird, demselben treu undt gehorsamblich nachkomben. [2.] Andertens hat er alles mehl, so vor daß arme hauß zum verbachen herbey geschafft wird, nach dem ordent(lichen) Wienner strüch durch einen geschwornen mesßer zu übernehmen, dasselbe in denen hierzue verhandenen meelgääden wohl verwahrlich zu halten und guete achtung zu geben, daß es bevorab sommers zeit nicht über ein ander erhüze, sondern mit hülff des ihme adjungierten mischer und klein jun[/]ger zu rechter zeit umbgeschlagen, geliffert und also vor schaden und verderben conserviert und bewahret werde. [3.] Drittens wegen des meels von der mühl gibt der casstner dem pfister von zeit zu zeit specificierte verzaichnusßen, was er vor trayd zu mahlen gegeben, nach demselben hat er, pfister, daß mehl von müllner zu übernehmen und ihme daß selbe in sein destwegen haltendes regisster einzuschreiben, im übrigen aber guete achtung zu geben, daß dasselbe in der rechten quantitet, güete und weissen (allermassen die destwegen fürgenohmene mühl proben geben) gelüffert werden, da aber solches nicht bescheche, solle er solches alsobalden dem herrn spitlmaister und gegenschreiber an[/]zaigen, die hierüber die weitter gehörige fürsehung thuen werden. [4.] Vierttens was nachmahls zu notturfft des armen haußes erfordert wird, daß solle der pfister und seine leuth alles fleisses verbachen und zwar daß laibl grosse brodt nasser
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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