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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1001 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1001 [2.] Andertens ist er, schaffer, vornemblich dahin bestellt, daß er dem herrn spitlmaister an der hanndt seye, sich seiner in allen wirthschaffts fählen zugebrauchen, dahero er sich dann zu befleissen, daß er, soviel möglich, zu hauß seye unnd deß herrn spitlmaisters befelchen abwarte. [3.] Drittens neben deme hatt er, schaffer, auch die kleine kuchel victualien (alß grienes kreütlwerch, fisch, gewürz unndt waß mann sonsten täglich in herrn spitlmaisters kuchel vonnöthen hatt) gegen einhändigung deß hierzue bedürfftigen geldts einzukauffen, destwegen er sich dann alle tag zu abendts bey der frau spitlmaisterin oder in besagter kuchel anmelden unndt anfragen solle, waß etwann auf den künfftigen tag einzukhauffen vonnöthen seye. [/] [4.] Viertens solche einkhauffungen solle er volgendts fideliter unndt redlich thuen, keinen aigenen nuzen suechen unndt etwan theürer einsezen alß es gekostet; über solche einkhauffung aber solle er alle tag abendts dem herrn spitlmaister ein zettul undt zu außgang der wochen ein rechtes particular unterschrieben unndt geförtigter zuestellen, welches er, herr spitlmaister, volgendts, nachdeme es von denen herrn superintendenten, denen es der schaffer überbringen unndt wiederumb allda abhohlen solle, unterschrieben worden, bey seiner spitlambts raitung beyzulegen hatt; waß nun deß herrn spitlmaisters tisch anbelangt, solle der schaffer die außgaben dahin antragen, daß ausser deme, waß die wirthschafft gibt, wochentlich nicht mehr (jedoch die Fastens zeit außgenomben, da bey verbottenen fleisch nichts gewisses ausgeworffen, sondern die notturfft passiert ist) alß 8 fl., allermassen es also von einem löb(lichen) statt rath geschlossen worden, ausgelegt werden, die übrige 2 tisch aber haben ihre ordinari speissen, worbey es noch ferrer sein verbleiben hatt, waß nun für selbige ausgelegt wirdt, verstehet es sich ebenfahls mit dem tagzettul unndt wochen particular wie oben bey herrn spitlmaisters tisch. [5.] Fünfftens so seyndt dem schaffer auch die ainzige außgaben, so sich unter 1 fl. 30 xr. eraignen, zu führen [/] anvertrauet, dieselben hat er gleichfahls treu unndt redlich zu thuen, unndt täglich in seiner kuchelzettul dem herrn spitlmaister nachzuschreiben, zu enndt der wochen aber hierüber ein absonderlich unterschrieben unndt geförtigtes particular einzuraichen, auch deß empfangenen geldts halber ordentlich mit ihme ab unndt zusamben raitten. [6.] Sechstens nicht weniger würdet dem schaffer auch daß salz (dessen daß spital jährlich ain pfundt fuetter von dem kay(serlichen) salzambt Gmundten neben à parte 8 stöckh, so daß spital von dem kay(serlichen) salzambt allhier zu empfangen hatt) in seiner verantwortt- unndt verwahrung übergeben, dasselbe solle er in dem hierzue verordtneten salzgewölb guet truckhen halten, daß es nicht feicht werde unndt schmelze, waß aber zur spitals notturfft vonnöthen, solches solle er nach dem ordentlich darauf gerichten achtl gestrichener davon wieder abgeben unndt zwar in der armer leuthkuchel hatt er solches auf begehren deß siechvatters unndt gegen seiner zettul zuthuen, in die pfisterey unndt herrn kuchel wirdet der herr spitlmaister die notturfft begehren, vor die officier unndt bediente aber ist ihme, schaffer, ein gewisse lista eingehändiget, wieviel er jedem geben solle, nach derselben hatt er sich zurichten; über diese salz empfang unndt [/] außgaben aber solle er, schaffer, nachmahls wochentlich ein particular dem herrn spitlmaister unndt zu außgang deß jahrs ein monath darnach ein recht formbliche raittung zu gem(aine)r statt buechhalterey einraichen, dieweillen aber hierüber noch jähr(lich) etwas übrig bleibt, hat er, schaffer, solches dem herrn spitlmaister anzudeiten, der wirdt dasselbig mit vorwissen der herrn superintendenten verkhauffen unndt daß geldt dem armen hauß verraitten.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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