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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1001
[2.] Andertens ist er, schaffer, vornemblich dahin bestellt, daß er dem herrn
spitlmaister an der hanndt seye, sich seiner in allen wirthschaffts fählen zugebrauchen,
dahero er sich dann zu befleissen, daß er, soviel möglich, zu hauß seye unnd deß herrn
spitlmaisters befelchen abwarte.
[3.] Drittens neben deme hatt er, schaffer, auch die kleine kuchel victualien
(alß grienes kreütlwerch, fisch, gewürz unndt waß mann sonsten täglich in herrn
spitlmaisters kuchel vonnöthen hatt) gegen einhändigung deß hierzue bedürfftigen geldts
einzukauffen, destwegen er sich dann alle tag zu abendts bey der frau spitlmaisterin oder
in besagter kuchel anmelden unndt anfragen solle, waß etwann auf den künfftigen tag
einzukhauffen vonnöthen seye. [/]
[4.] Viertens solche einkhauffungen solle er volgendts fideliter unndt redlich thuen,
keinen aigenen nuzen suechen unndt etwan theürer einsezen alß es gekostet; über solche
einkhauffung aber solle er alle tag abendts dem herrn spitlmaister ein zettul undt zu
außgang der wochen ein rechtes particular unterschrieben unndt geförtigter zuestellen,
welches er, herr spitlmaister, volgendts, nachdeme es von denen herrn superintendenten,
denen es der schaffer überbringen unndt wiederumb allda abhohlen solle, unterschrieben
worden, bey seiner spitlambts raitung beyzulegen hatt; waß nun deß herrn spitlmaisters
tisch anbelangt, solle der schaffer die außgaben dahin antragen, daß ausser deme, waß die
wirthschafft gibt, wochentlich nicht mehr (jedoch die Fastens zeit außgenomben, da bey
verbottenen fleisch nichts gewisses ausgeworffen, sondern die notturfft passiert ist) alß
8 fl., allermassen es also von einem löb(lichen) statt rath geschlossen worden, ausgelegt
werden, die übrige 2 tisch aber haben ihre ordinari speissen, worbey es noch ferrer sein
verbleiben hatt, waß nun für selbige ausgelegt wirdt, verstehet es sich ebenfahls mit dem
tagzettul unndt wochen particular wie oben bey herrn spitlmaisters tisch.
[5.] Fünfftens so seyndt dem schaffer auch die ainzige außgaben, so sich unter 1 fl.
30 xr. eraignen, zu führen [/] anvertrauet, dieselben hat er gleichfahls treu unndt redlich
zu thuen, unndt täglich in seiner kuchelzettul dem herrn spitlmaister nachzuschreiben,
zu enndt der wochen aber hierüber ein absonderlich unterschrieben unndt geförtigtes
particular einzuraichen, auch deß empfangenen geldts halber ordentlich mit ihme ab
unndt zusamben raitten.
[6.] Sechstens nicht weniger würdet dem schaffer auch daß salz (dessen daß spital
jährlich ain pfundt fuetter von dem kay(serlichen) salzambt Gmundten neben à parte 8
stöckh, so daß spital von dem kay(serlichen) salzambt allhier zu empfangen hatt) in seiner
verantwortt- unndt verwahrung übergeben, dasselbe solle er in dem hierzue verordtneten
salzgewölb guet truckhen halten, daß es nicht feicht werde unndt schmelze, waß aber zur
spitals notturfft vonnöthen, solches solle er nach dem ordentlich darauf gerichten achtl
gestrichener davon wieder abgeben unndt zwar in der armer leuthkuchel hatt er solches
auf begehren deß siechvatters unndt gegen seiner zettul zuthuen, in die pfisterey unndt
herrn kuchel wirdet der herr spitlmaister die notturfft begehren, vor die officier unndt
bediente aber ist ihme, schaffer, ein gewisse lista eingehändiget, wieviel er jedem geben
solle, nach derselben hatt er sich zurichten; über diese salz empfang unndt [/] außgaben
aber solle er, schaffer, nachmahls wochentlich ein particular dem herrn spitlmaister unndt
zu außgang deß jahrs ein monath darnach ein recht formbliche raittung zu gem(aine)r
statt buechhalterey einraichen, dieweillen aber hierüber noch jähr(lich) etwas übrig
bleibt, hat er, schaffer, solches dem herrn spitlmaister anzudeiten, der wirdt dasselbig mit
vorwissen der herrn superintendenten verkhauffen unndt daß geldt dem armen hauß
verraitten.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin