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1004 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
alß yber sich nit verderbt noch sonsten von dem starckhen windt oder wünderszeit
durch eraignete eyß unnd wasßer güsßen, sovill müglich, vor schadten erhalten
werdten, sonderlich solle er umb die paumb nichts graben, damit sie zu desto ehere
vordkhomenheit gelangen mögen.
[5.] Waß sodann 5tens zur apoteckhen notturfft von allerhanndt plummen und kreitlwerch
in besagen gartten gezüglet werden will unnd ihme, garttner, an die hanndt geschafft
wirdt, soll er seiner habenten wisßenschafft nach solcher gestalt in der ordnung außsezen,
dasselben denen paumben unnd hingegen die paumb solchen plumben und kreitlwerch
nichts hinterlich sein unnd darauf mueß garttner ebenermaßen, sovill möglich, sein fleisßiges
aufsehen haben, daß davon nachleßiger weiß nichts verderbe, noch bey dürer somers zeit
mit den güesßen kein mangl erscheine unnd waß von ainem oder andern [/] zur plüe oder
zeitigung kombt, er allemahl in die appoteckhen bringen solle.
[6.] 6tens Ist bey dißem gartten noch absonderlich ein fleckh grundt unaußgesezter
gelassen unnd zur spitals kuchl notturfft vorbehalten worden, darauf solle er, garttner,
von dergleichen markht schaffen, waß sonsten täglich erkaufft werdten müeste unnd in
die kuchl vonnöthen sein wirdt, jederzeit anpauen unnd pflanzen, damit hierin daß jahr
hindurch nichts ermangle unnd alles, waß nun solcher gestalten zue spitals kuchl notturfft
erzaigt wirdt, solle garttner jedesmahls dahin in die kuchl lüffern und hat er sich, waß
nemblich von zeit zu zeit anzupauen sein wirdt, derentwegen bey herrn spitlmaister oder
den schaffer anzumelten.
[7.] 7tens Waß auß besagten spitals gartten für frücht gefexnet wirdt, es seye gleich
von allerhanndt obst, plumben, kreitlwerch, kuchlgarttnerey unnd andres, daß alles ist
dem spital allein zu aigenen genuß zuestendtig, davon sich der gartner oder sein leüth
keines weegs nicht waß thailhafftig zu machen, sondern alles unnd jedes allezeit getreülich
gehöriges orths [/] zu überbringen hat, hingegen ihme auch alles sämmelwerch, waß nit
selbsten jährlichen gesamblet werdten kann, von spittal auß verschafft werdten solle.
[8.] 8tens Ist der garttner auch schuldig, nicht allein dißes, waß vor beschriben, sondern
auch alles daß jenige, waß dem gartten nuzlich unnd erpeülich verspürt wirdet, zu
verrüchten schuldig oder, da es von einer mehrern wichtigkheit wehre, er solches vorhero
dem herrn spitlmaister erindern solle.
[9.] 9tens Wirdt er, garttner, das er seiner verrichtung halber vom spital aus besoldet
und für sich, sein weib unnd einen dienstpotten mit gewisßen underhalt versehen, nebens
dem will ihme auch zuegelasßen werdten, daß er zu seinen nuzen ein pahr r(everen)do
schweinl halten möge unnd hat der garttner sich erbar, aufrichtig und nuechtern zu
verhalten, solle selbst keine muthwillige händl anfangen, noch seinen undergegebnen
dergleichen zu thuen verstatten, auch keine verdächtige persohnen aufhalten, sondern in
all weeg dahin sehen, daß alle ungelegenheit verhiettet werdten, desßen [/] zu urkhundt
ist diße instruction mit deß burgerspitals mittern signet geferttiger unnd den herrn
superintendenten und spitlmaister handt unterschrifften bekräfftigter, ihme, garttner,
zugestellt wordten. Geschechen Wienn buchhalterey, 26. Februari 1677.
[L. S.] Stapffer von Stapffenperg
Johann Staindl
Reichard Wallner, spitlmaister
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin