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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1004 -
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Seite - 1004 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1004 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) alß yber sich nit verderbt noch sonsten von dem starckhen windt oder wünderszeit durch eraignete eyß unnd wasßer güsßen, sovill müglich, vor schadten erhalten werdten, sonderlich solle er umb die paumb nichts graben, damit sie zu desto ehere vordkhomenheit gelangen mögen. [5.] Waß sodann 5tens zur apoteckhen notturfft von allerhanndt plummen und kreitlwerch in besagen gartten gezüglet werden will unnd ihme, garttner, an die hanndt geschafft wirdt, soll er seiner habenten wisßenschafft nach solcher gestalt in der ordnung außsezen, dasselben denen paumben unnd hingegen die paumb solchen plumben und kreitlwerch nichts hinterlich sein unnd darauf mueß garttner ebenermaßen, sovill möglich, sein fleisßiges aufsehen haben, daß davon nachleßiger weiß nichts verderbe, noch bey dürer somers zeit mit den güesßen kein mangl erscheine unnd waß von ainem oder andern [/] zur plüe oder zeitigung kombt, er allemahl in die appoteckhen bringen solle. [6.] 6tens Ist bey dißem gartten noch absonderlich ein fleckh grundt unaußgesezter gelassen unnd zur spitals kuchl notturfft vorbehalten worden, darauf solle er, garttner, von dergleichen markht schaffen, waß sonsten täglich erkaufft werdten müeste unnd in die kuchl vonnöthen sein wirdt, jederzeit anpauen unnd pflanzen, damit hierin daß jahr hindurch nichts ermangle unnd alles, waß nun solcher gestalten zue spitals kuchl notturfft erzaigt wirdt, solle garttner jedesmahls dahin in die kuchl lüffern und hat er sich, waß nemblich von zeit zu zeit anzupauen sein wirdt, derentwegen bey herrn spitlmaister oder den schaffer anzumelten. [7.] 7tens Waß auß besagten spitals gartten für frücht gefexnet wirdt, es seye gleich von allerhanndt obst, plumben, kreitlwerch, kuchlgarttnerey unnd andres, daß alles ist dem spital allein zu aigenen genuß zuestendtig, davon sich der gartner oder sein leüth keines weegs nicht waß thailhafftig zu machen, sondern alles unnd jedes allezeit getreülich gehöriges orths [/] zu überbringen hat, hingegen ihme auch alles sämmelwerch, waß nit selbsten jährlichen gesamblet werdten kann, von spittal auß verschafft werdten solle. [8.] 8tens Ist der garttner auch schuldig, nicht allein dißes, waß vor beschriben, sondern auch alles daß jenige, waß dem gartten nuzlich unnd erpeülich verspürt wirdet, zu verrüchten schuldig oder, da es von einer mehrern wichtigkheit wehre, er solches vorhero dem herrn spitlmaister erindern solle. [9.] 9tens Wirdt er, garttner, das er seiner verrichtung halber vom spital aus besoldet und für sich, sein weib unnd einen dienstpotten mit gewisßen underhalt versehen, nebens dem will ihme auch zuegelasßen werdten, daß er zu seinen nuzen ein pahr r(everen)do schweinl halten möge unnd hat der garttner sich erbar, aufrichtig und nuechtern zu verhalten, solle selbst keine muthwillige händl anfangen, noch seinen undergegebnen dergleichen zu thuen verstatten, auch keine verdächtige persohnen aufhalten, sondern in all weeg dahin sehen, daß alle ungelegenheit verhiettet werdten, desßen [/] zu urkhundt ist diße instruction mit deß burgerspitals mittern signet geferttiger unnd den herrn superintendenten und spitlmaister handt unterschrifften bekräfftigter, ihme, garttner, zugestellt wordten. Geschechen Wienn buchhalterey, 26. Februari 1677. [L. S.] Stapffer von Stapffenperg Johann Staindl Reichard Wallner, spitlmaister
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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