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1008 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
aigenhändig unterschrieben, nicht weniger auch selbe vor dem ober kellner geförtigter
bey gmainer statt buechhalterey gleichlauttent gelasßen worden. Actum Wien, den 5.
Febr(uar) 1715.
Johann Franz Wenighoffer, p. t. superintendens
Paul Schmuderer, p. t. superintendens
Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister
Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber.
Nr. 170
Instruktion für den Bürgerspital-Hofbinder in Wien.
Wien, 1690 April 1/1696 Februar 9
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines bey dem alhiesigen burgerspital bestelten hoffbinders.
Instruction eines bey dem alhießigen burgerspital bestelten hoffbinder, wesßen er sich in
verrichtung seines diensts zu verhalten hat
[1.] Erstens solle er mit allem gehorsamb und respect denen herrn superintendenten
und spitlmaister unterworffen sein und, was ihme von selbigen in billichen sachen
anbefohlen wierdt, solches solle er unwaigerlich verrichten.
[2.] Andertens hat er alle beim spital fürfahlende binderarbeith durchs ganze jahr zu
thuen, nehmlich auf daß leesen die wein vaß und daß leß geschier, nach dem leesen aber
die khrautt vaß abzubinden, in kellern zu vollwerchen und waß von schäffern, puten
und dergleichen geschier im hauß vonnethen, dasßelbe zu flickhen und außzubesßern; zu
dem ende er dan bedacht sein solle, daß zeitlich raiff und pandt erkhaufft werden und zur
außkhommenden arbeith khein mangl seye.
[3.] Dritten dieweillen er aber dißes, sonderlich in leeß arbeith, allein nicht thun
khan, werden ihme sovill gesöllen, als er nachgestalt der arbeith vonnöthen, zu helffen
aufgenohmen, bey denen soll er fleisßig darob sein, weillen sye sonderlich in leeßarbeith
[/] einen grösßern lohn haben, daß sye denselben recht verdiennen und khein zeit zu
unnuz zuebringen, wie dan beforderist die stundt zum aufstehen und schlaffen gehen,
wohlbeobacht werden solle, daß dardurch nichts verabsaumbt werde.
[4.] Vierttens er solle aber kheine gesöllen vor sich selbsten aufnehmen, sondern
dieselben jederzeit dem herrn spitlmaister vorstellen und beiwesen deßelben des lohns
halber mit ihnen dingen, nach gedingter arbeith aber sye mit vorwisßen des herrn
spitlmaisters wider beurlauben.
[5.] Fünfftens unter der zeit, wan bißweillen von vorgemelter arbeith nichts zu
thuen, solle der hoffbinder zur würthschaffts nottdurfft und auf daß leesen nothwendiges
geschier, von putten, schäffer, schapffen und dergleichen zuerichten und verferttigen,
auch wan dem spital geföhlig wehr, in waldt pinder holz schlagen und außarbeithen
zulasßen, solle er, hoffbinder, sambt seiner zuegegebenen gesöllen, solches gleichfahls zu
thuen schuldig sein. [/]
[6.] Sechstens solle er auch alle füllzeit mit denen kellnern in die keller gehen, und
zueschauen, ob khein vaaß schadthafft, auf welchen fahl er alsobalden eißene raiff
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin