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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1008 -
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Seite - 1008 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1008 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) aigenhändig unterschrieben, nicht weniger auch selbe vor dem ober kellner geförtigter bey gmainer statt buechhalterey gleichlauttent gelasßen worden. Actum Wien, den 5. Febr(uar) 1715. Johann Franz Wenighoffer, p. t. superintendens Paul Schmuderer, p. t. superintendens Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber. Nr. 170 Instruktion für den Bürgerspital-Hofbinder in Wien. Wien, 1690 April 1/1696 Februar 9 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines bey dem alhiesigen burgerspital bestelten hoffbinders. Instruction eines bey dem alhießigen burgerspital bestelten hoffbinder, wesßen er sich in verrichtung seines diensts zu verhalten hat [1.] Erstens solle er mit allem gehorsamb und respect denen herrn superintendenten und spitlmaister unterworffen sein und, was ihme von selbigen in billichen sachen anbefohlen wierdt, solches solle er unwaigerlich verrichten. [2.] Andertens hat er alle beim spital fürfahlende binderarbeith durchs ganze jahr zu thuen, nehmlich auf daß leesen die wein vaß und daß leß geschier, nach dem leesen aber die khrautt vaß abzubinden, in kellern zu vollwerchen und waß von schäffern, puten und dergleichen geschier im hauß vonnethen, dasßelbe zu flickhen und außzubesßern; zu dem ende er dan bedacht sein solle, daß zeitlich raiff und pandt erkhaufft werden und zur außkhommenden arbeith khein mangl seye. [3.] Dritten dieweillen er aber dißes, sonderlich in leeß arbeith, allein nicht thun khan, werden ihme sovill gesöllen, als er nachgestalt der arbeith vonnöthen, zu helffen aufgenohmen, bey denen soll er fleisßig darob sein, weillen sye sonderlich in leeßarbeith [/] einen grösßern lohn haben, daß sye denselben recht verdiennen und khein zeit zu unnuz zuebringen, wie dan beforderist die stundt zum aufstehen und schlaffen gehen, wohlbeobacht werden solle, daß dardurch nichts verabsaumbt werde. [4.] Vierttens er solle aber kheine gesöllen vor sich selbsten aufnehmen, sondern dieselben jederzeit dem herrn spitlmaister vorstellen und beiwesen deßelben des lohns halber mit ihnen dingen, nach gedingter arbeith aber sye mit vorwisßen des herrn spitlmaisters wider beurlauben. [5.] Fünfftens unter der zeit, wan bißweillen von vorgemelter arbeith nichts zu thuen, solle der hoffbinder zur würthschaffts nottdurfft und auf daß leesen nothwendiges geschier, von putten, schäffer, schapffen und dergleichen zuerichten und verferttigen, auch wan dem spital geföhlig wehr, in waldt pinder holz schlagen und außarbeithen zulasßen, solle er, hoffbinder, sambt seiner zuegegebenen gesöllen, solches gleichfahls zu thuen schuldig sein. [/] [6.] Sechstens solle er auch alle füllzeit mit denen kellnern in die keller gehen, und zueschauen, ob khein vaaß schadthafft, auf welchen fahl er alsobalden eißene raiff
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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